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Dieses Dokument legt Verfahren und Zulässigkeitskriterien fest, mit denen die Leistungsfähigkeit der Ultraschall-Prüfausrüstung (das heißt mit zusammengeschaltetem Prüfgerät und Prüfkopf nach EN 12668-1 und EN 12668-2) durch die Anwendung geeigneter, genormter Kalibrierkörper nachgewiesen wird. Diese Verfahren sind nicht dazu gedacht, die Eignung der Prüfausrüstung für bestimmte Anwendungen nachzuweisen. Die beschriebenen Verfahren können vom Prüfer selber unter den Bedingungen des Prüfortes durchgeführt werden. Diese Verfahren gelten nur für Impulsecho-Prüfgeräte mit A-Bild-Darstellung, mit Verstärkungsreglern oder Abschwächern, die in Stufen nicht größer als 2 dB kalibriert sind und die hauptsächlich für die Prüfung im direkten Kontakt angewendet werden. Diese Verfahren sind insbesondere für die Prüfausrüstung zur manuellen Prüfung vorgesehen. Für die automatisierte Prüfung können andere Verfahren erforderlich sein, um das zufriedenstellende Leistungsvermögen zu bestätigen.
Dieses Dokument (EN 12668-3:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 138 "Zerstörungsfreie Prüfung", dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird, erarbeitet.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-23 AA "Ultraschallprüfung" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12668-3/A1:2004-10 , DIN EN 12668-3:2000-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 22232-3:2021-09 .
Gegenüber DIN EN 12668-3:2000-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen; b) EN 12668-3/A1:2004 eingearbeitet; c) Dokument redaktionell überarbeitet.