Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Oster-Feiertage und sind ab dem 22.04.2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostern!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [VORBESTELLBAR]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12586:2011-04 .
Gegenüber DIN EN 12586:2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig überarbeitet, neu strukturiert und neue Aspekte berücksichtigt; b) die Liste der derzeit für Schnullerhalter verwendeten Werkstoffe ist umfangreicher als die Liste in der vorhergehenden Ausgabe, da zusätzliche Werkstoffe aufgenommen wurden (Silikonelastomer, Kautschuk, thermoplastische Elastomere (TPE), kunstharzgebundene Werkstoffe); c) Einleitung: Aus Gründen des Umweltschutzes sollten Doppelprüfungen vermieden werden. Deshalb erfasst die Norm keine von der REACH-Verordnung geregelten Stoffe wie Phthalate und Nickel; d) 7.3: Die Liste der im Hinblick auf die Migration bestimmter Elemente zu prüfenden chemischen Elemente wurde entsprechend der jüngsten Änderung der Richtlinie 2009/48/EG auf 19 Elemente erweitert; e) 7.4: Die Farbechtheitsprüfung wurde verändert und in ein Vorproben-Verfahren und eine Bestätigungsanalyse unterteilt; f) 7.7: Die Grenzwerte und Prüfverfahren für die Formaldehydfreisetzung aus verschiedenen Werkstoffen wurden überarbeitet und verändert und in einen gesonderten Absatz aufgenommen. Die Festlegung der Prüfung und des Grenzwertes der Formaldehydfreisetzung beruht auf dem pragmatischen Ansatz, dass die Formaldehydmenge, die unabhängig von der Art des Werkstoffs aus dem gesamten Produkt in die Speichelsimulanz migriert, den gesundheitsbezogenen Grenzwert nicht überschreiten darf; g) 7.8: Die Migrationsgrenzwerte für Bisphenol A (BPA) und Phenol wurden überarbeitet und auf der Grundlage der jüngsten Änderungen der Richtlinie 2009/48/EG, Anhang II, Anlage C, festgelegt; h) 7.9 und 7.10: Die Liste der Schutzmittel wurde erweitert und erfasst nun auch Holz- und Lederschutzmittel; i) Anhang B: Die spezifischen Migrationsgrenzwerte wurden unter Berücksichtigung der zugeordneten Tagesdosen, des Körpergewichtes und der wahrscheinlichen Belastung auf der Grundlage des Migrationsszenarios, das üblicherweise in den von der TC 252/WG5 veröffentlichten Normen über Artikel für Säuglinge und Kleinkinder angewendet wird, festgelegt.