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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Bei der Überarbeitung der Norm EN 12572:1998 einigten sich die europäischen Experten der CEN/TC 136/WG 9 "Künstliche Kletteranlagen" darauf, die Norm in drei Teile aufzuteilen:
Nachdem Teil 1 als bereits im Juli 2007 als europäische Norm veröffentlicht worden ist, wurden nun auch die Teile 2 und 3 vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-08 AA "Künstliche Kletteranlagen" im Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) im DIN. Sofern die Norm vom Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte ermittelt und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wird bei Klettergriffen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen. Sie dürfen unter den in §7 GPSG genannten Voraussetzungen mit dem von einer GS-Stelle dem Hersteller zuerkannten GSZeichen gekennzeichnet werden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12572-3:2017-05 .