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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, die Konformitätsbewertung und die Kennzeichnung für vorgefertigte Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die für die Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers nach EN 12566-1 oder EN 12566-4 in Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW verwendet werden. Die vorgefertigte Anlage der zweiten Reinigungsstufe besteht aus einem Behälter oder mehreren Behältern aus Beton, Stahl, weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), Polyethylen (PE), glasfaserverstärktem Kunststoff auf der Basis von ungesättigtem Polyesterharz (GFK-UP), Polypropylen (PP), Polydicyclopentadien (PDCPD) oder aus einem Behälter aus flexiblen Bahnen (PEHD, PP, PVC, EPDM). Weitere, durch den Hersteller spezifizierte Baugruppen, wie Rohrleitungen, Pumpen und Filtermaterial, werden als Teil der Anlage angesehen. Diese Norm legt die Leistung von vorgefertigten Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die zur Verifizierung ihrer Eignung für die Endanwendungsbedingungen erforderlich ist, und für die die Prüfverfahren festgelegt sind. Diese Norm gilt für Anlagen der zweiten Reinigungsstufe, die vorgefertigt sind oder vor Ort montiert werden, und die auf der Bodenoberfläche verwendet werden (außerhalb eines Gebäudes) oder so im Boden eingebaut sind, dass keine Fahrzeuglasten auf die Anlage wirken. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Das Dokument wurde von der CEN/TC 165/WG 41 "Kleinkläranlagen" unter aktiver deutscher Mitwirkung erstellt. Zuständig im DIN ist der Arbeitsausschuss NA 119-05-04 AA "Kleinkläranlagen" im NAW. Die nationale Begleitung wurde im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12566-6:2016-12 .