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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für Rettungsfallschirme, die durch den Piloten ohne jede andere Unterstützung (mechanisch oder pyrotechnisch) ausgelöst werden und die zur Verwendung in einsitzigen oder zweisitzigen Gleitschirmen vorgesehen sind. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-03-11 AA "Gleitschirme" im DIN-Normenausschuss Sport und Freizeitgerät (NASport). Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Ausrüstungen für das Gleitschirmfliegen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Gleitschirme unterliegen in vollem Umfang dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen. Die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen ist nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV), § 11, nachzuweisen. Die anzuwendenden Lufttüchtigkeitsforderungen sind in der 2. DV LuftGerPV im § 1 unter Nummer 7. Luftsportgeräte aufgeführt. Das vorliegende Normenwerk soll flankierend zu den Bauvorschriften praxisgerechte Anweisungen für die Umsetzung der Bauvorschriften geben.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12491:2016-02 .
Gegenüber DIN EN 12491:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition des Begriffes 3.12 "Steuerbarer Fallschirm" vervollständigt; b) Abschnitt 4.2 "Öffnungsgeschwindigkeit" geändert; c) Überschriften der Unterabschnitte 4.3.1 und 4.3.2 vervollständigt; d) Unterabschnitte 4.3.1 und 4.3.2 geändert; e) in 5.3.1 den Beginn des 2. Absatzes ersetzt; f) in 5.3.4 im 5. Absatz und dem Beispiel "40 m" ersetzt durch "30 m ± 1 %"; g) in 5.3.4 den ersten Satz des letzten Absatzes entfernt; h) Dokument redaktionell überarbeitet.