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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde von der Arbeitsgruppe CEN/TC 169/WG 2 "Arbeitsstättenbeleuchtung" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Technischen Komitees CEN/TC 169 "Licht und Beleuchtung" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-11 AA "FNL/FGSV 3.02 Außenbeleuchtung" im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DIN.
Um es Menschen zu ermöglichen, Sehaufgaben im Freien effektiv und genau insbesondere während der Nacht durchzuführen, sollte eine geeignete und angemessene Beleuchtung vorgesehen werden.
Das Niveau von Sichtbarkeit und Sehkomfort, das in einem großen Teil der Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien erforderlich ist, wird durch die Art und Dauer der Tätigkeit bestimmt.
Diese Norm legt Anforderungen fest für die Beleuchtung von Sehaufgaben an den meisten Arbeitsstätten/Arbeitsplätzen im Freien und deren zugeordneten Bereichen im Hinblick auf die Quantität und Qualität der Beleuchtung. Zudem werden Empfehlungen für eine gute Beleuchtungspraktik gegeben. Es ist wichtig, dass neben allen spezifischen Anforderungen, die in der Tabelle der Beleuchtungsanforderungen (siehe Abschnitt 5) aufgeführt sind, auch die Anforderungen der anderen Abschnitte dieser Norm erfüllt werden.
Diese Norm legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten/Arbeitsplätzen im Freien fest, die den Erfordernissen im Hinblick auf Sehkomfort und Sehleistung entsprechen. Alle üblichen Sehaufgaben sind berücksichtigt. Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar für Notbeleuchtung: siehe EN 1838 und EN 13032-3.
Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 153 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind, üblicherweise auch die Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen.
Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz können in nach Artikel 153 der Europäischen Verträge erlassenen Richtlinien enthalten sein, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedstaaten.
Diese Norm legt weder spezielle Lösungen fest, noch schränkt sie die Freiheit des Planers ein, neue Techniken zu erkunden oder innovative Techniken einzusetzen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12464-2:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 12464-2:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Begriffe und Definitionen wurden gelöscht, um Dopplung mit EN 12665 zu vermeiden: b) die Symbole wurden an EN 12665 angeglichen; c) Bild 1 wurde korrigiert; d) 4.4.2 "Blendungswert", der Reflexionsgrad hat einen Vorgabewert von ρ = 0,15; e) 4.7.3 "Farbwiedergabe", angeglichen an EN 12464-1; f) 4.10 "Energiebetrachtungen", angeglichen an EN 12464-1 und erweitert; g) Abschnitt 5.1, Einfügen von Anforderungen bezüglich der regelmäßigen Reinigung von Arbeitsplätzen; h) Tabelle 5.1 "Allgemeine Anforderungen für Verkehrsbereiche und für die Reinigung bei Arbeitsstätten/Arbeitsplätzen im Freien", Titel geändert und neue Tätigkeit hinzugefügt; i) Tabelle 5.12 "Bahnen und Straßenbahnen" aktualisiert und erweitert; j) Abschnitt 6 "Überprüfungen", überarbeitet und harmonisiert mit EN 12464-1.