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Eine geeignete und angemessene Beleuchtung ermöglicht es Menschen, Sehaufgaben effektiv und genau durchzuführen. Die bei einem Großteil der Arbeitsstätten geforderte Güte der Sehverhältnisse und des Sehkomforts wird bestimmt durch die Art und die Dauer der Tätigkeit. Dieses Dokument legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Erfordernissen für Sehkomfort und Sehleistung für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht werden. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich derjenigen am Bildschirm, werden berücksichtigt. Dieses Dokument legt für die meisten Arbeitsstätten in Innenräumen und deren zugehörigen Flächen die Anforderungen an Beleuchtungslösungen hinsichtlich Quantität und Qualität der Beleuchtung fest. Zusätzlich werden Empfehlungen für die Umsetzung guter Beleuchtung gegeben. Dieses Dokument legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten fest im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 153 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Europäischen Norm festgelegt sind, üblicherweise auch Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit können in Richtlinien enthalten sein, die auf Artikel 153 der Europäischen Verträge basieren, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedstaaten. Dieses Dokument legt weder bestimmte Lösungen fest, noch schränkt sie die Freiheit der Planer ein, neue Techniken zu erkunden, und schränkt auch nicht den Gebrauch innovativer Beleuchtungsanlagen ein. Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliches Licht oder eine Kombination von beiden erfolgen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien und im Untertage-Bergbau oder für Notbeleuchtung. Für Arbeitsstätten im Außenbereich siehe EN 12464-2 und für Notbeleuchtung siehe EN 1838 und EN 13032-3. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 058-00-04 AA "Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12464-1:2003-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12464-1:2021-11 .
Gegenüber DIN EN 12464-1:2003-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme der Begriffe "Hintergrundbereich" und "Tätigkeitsbereich"; b) ergänzende Aufnahme von Anforderungen an die Beleuchtungsstärke für die Bereiche Hintergrund, Wand und Decke; c) Festlegung eines Rasters für die Bereiche Aufgabe, unmittelbare Umgebung und Hintergrund für die Anordnung der Berechnungs- und Messpunkte für die Beleuchtungsstärke, das auch für die Wand- und Deckenbereiche empfohlen wird; d) als neues Kriterium für die Bewertung der Raumbeleuchtung wird die zylindrische Beleuchtungsstärke eingeführt; e) für Arbeitsplätze mit Bildschirmarbeit werden die zulässigen Leuchtdichtegrenzen für Leuchten an die aktuellen Bildschirmtechnologien angepasst; f) die Wichtigkeit des Tageslichts wird berücksichtigt: Die Beleuchtungsanforderungen sind anwendbar, unabhängig davon, ob künstliches Licht, Tageslicht oder eine Kombination davon verwendet wird.