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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für: - Füllmaschinen mit Zylinder mit Kolben; - Füllmaschinen mit Einfülltrichter mit oder ohne Beschickungseinrichtung; - Vorsatzmaschinen für Füllmaschinen. Diese Europäische Norm ist nicht auf Füllmaschinen mit Zylinder und Handbetrieb anwendbar. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen zur Verarbeitung von pastösen oder leicht gefrorenen Produkten (zum Beispiel Fleisch, Käse), ausgenommen getrocknete oder tiefgefrorene Materialien. Nahrungsmittel werden in Umhüllungen gepumpt oder zur Weiterverarbeitung transportiert. Diese Europäische Norm gilt auch für kombinierbare Geräte oder Vorsatzmaschinen, mit deren Hilfe ein großer Bereich von zusätzlichen Funktionen ausgeführt werden kann, zum Beispiel: Portionieren, Ablegen, Zerkleinern, Koextrudieren, Abteilen und Formen. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Füllmaschinen, Anschlussgeräte und Vorsatzmaschinen, wie Abdreh- und Aufhängeeinrichtungen, Zerkleinerungseinrichtungen, Formeinrichtungen et cetera zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse können während der gesamten Lebensdauer der Füllmaschinen auftreten. Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Vorsatzmaschinen, Vorsatzeinrichtungen und auswechselbare Ausrüstung. Diese Europäische Norm gilt nicht für Füllmaschinen und Vorsatzmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Füllmaschinen sind keine Form-, Füll- und Verschließmaschinen im Sinne der EN 415-3. Clipmaschinen werden in dieser Norm nicht behandelt. Diese Europäische Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12463:2014. Gegenüber der EN 12463:2004+A1:2011 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Abschnitt 1: der Anwendungsbereich enthält nun eine Aufzählung der Vorsatzmaschinen, Vorsatzeinrichtungen und auswechselbarer Ausrüstung sowie deren Kombinationen mit einer Füllmaschine; Verschiebung der Anforderungen in die zutreffenden Abschnitte; der alte Abschnitt 1.3 "Bestimmungsgemäße Verwendung" wurde in 7.4 überführt; b) Abschnitt 2: die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) Abschnitt 3: Begriffe wurden teilweise zusammengefasst, überarbeitet, ergänzt (zum Beispiel Abteileinrichtung, Aufhängeeinrichtung, Beschickungseinrichtung, Feststelleinrichtung, Maschine, Vorsatzmaschine, Einrichtung, Modul, auswechselbare Ausrüstung); einheitliche Verwendung in der Norm; d) Abschnitt 4: neue Darstellung in einer Tabelle; e) Abschnitt 5: erweiterter Abschnitt 5.2 neu überschrieben mit "Mechanische Gefährdungen - Allgemeines", genauere Anforderungen in 5.3 mit der neuen Überschrift "Mechanische Gefährdungen unterschieden nach Bauarten" (zum Beispiel Nachlaufzeit, Deckel am Trichterrand, Auftritte und Leitern, statische und dynamische Prüfung, Vorsatzmaschinen, ergonomische Anforderungen); f) Abschnitt 6: die Liste der Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung wurde aktualisiert; g) Abschnitt 7: Vervollständigung von 7.2 mit allen Informationen, auf die in Abschnitt 5 hingewiesen wird, sodass nun Schulung des Bedieners und Kombination von Maschinen enthalten sind; 7.3 enthält nun die Kennzeichnung von Einrichtungen und auswechselbarer Ausrüstung; h) Anhänge: der alte Anhang C "Allgemeine Gefährdungen" wurde gestrichen und in die zutreffenden Abschnitte überführt; i) Abbildungen wurden teilweise überarbeitet; j) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-02 AA "Fleischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Fleischverarbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12463:2011-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12463:2021-03 .
Gegenüber DIN EN 12463:2011-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: der Anwendungsbereich enthält nun eine Aufzählung der Vorsatzmaschinen, Vorsatzeinrichtungen und auswechselbarer Ausrüstung sowie deren Kombinationen mit einer Füllmaschine; Verschiebung der Anforderungen in die zutreffenden Abschnitte; der alte Abschnitt 1.3 "Bestimmungsgemäße Verwendung" wurde in 7.4 überführt; b) Abschnitt 2: die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) Abschnitt 3: Begriffe wurden teilweise zusammengefasst, überarbeitet, ergänzt (z. B. Abteileinrichtung, Aufhängeeinrichtung, Beschickungseinrichtung, Feststelleinrichtung, Maschine, Vorsatzmaschine, Einrichtung, Modul, auswechselbare Ausrüstung); einheitliche Verwendung in der Norm; d) Abschnitt 4: neue Darstellung in einer Tabelle; e) Abschnitt 5: erweiterter Abschnitt 5.2 neu überschrieben mit "Mechanische Gefährdungen - Allgemeines", genauere Anforderungen in 5.3 mit der neuen Überschrift "Mechanische Gefährdungen unterschieden nach Bauarten" (z. B. Nachlaufzeit, Deckel am Trichterrand, Auftritte und Leitern, statische und dynamische Prüfung, Vorsatzmaschinen, ergonomische Anforderungen); f) Abschnitt 6: die Liste der Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung wurde aktualisiert; g) Abschnitt 7: Vervollständigung von 7.2 mit allen Informationen, auf die in Abschnitt 5 hingewiesen wird, so dass nun Schulung des Bedieners und Kombination von Maschinen enthalten sind; 7.3 enthält nun die Kennzeichnung von Einrichtungen und auswechselbarer Ausrüstung; h) Anhänge: der alte Anhang C "Allgemeine Gefährdungen" wurde gestrichen und in die zutreffenden Abschnitte überführt; i) Bilder wurden teilweise überarbeitet. j) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.