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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm gilt für Abdeckungen und Aufsätze aus Verbundwerkstoffen vom Typ C1, C2 und C3, mit einer lichten Weite bis einschließlich 1 000 mm zum Abdecken von Abläufen, Einsteig- und Kontrollschächten in Flächen, die für Fußgänger- und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind. Sie werden in geeigneten überwachten automatischen Prozessen als ein Teil gefertigt und bestehen nicht aus mehreren, miteinander verbundenen Einzelteilen.
Sie gilt für Abdeckungen und Aufsätze zum Einbau in: - Flächen, die ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können (mindestens Klasse A 15); - Fußgängerzonen und vergleichbaren Flächen, PKW-Parkflächen oder PKW-Parkdecks (mindestens Klasse B 125); - Bereichen im Bordrinnenbereich von Straßen, der, gemessen ab Bordsteinkante, höchstens 0,5 m in die Fahrbahn und höchstens 0,2 m in die Fußgängerzone hineinreicht (mindestens Klasse C 250); und zusätzlich gilt sie für Abdeckungen zum Einbau in: - Fahrbahnen von Straßen (auch Fußgängerstraßen), Seitenstreifen von Straßen und Parkflächen, die für alle Arten von Straßenfahrzeugen zugelassen sind (mindestens Klasse D 400),
Diese Europäische Norm ist nur in Verbindung mit DIN EN 124-1 anwendbar und enthält Anleitungen für Kombinationen von Deckeln/Rosten aus Verbundwerkstoffen mit Rahmen nach DIN EN 124-2, DIN EN 124-3, DIN EN 124-4 und DIN EN 124-6.
Dieses Dokument gilt nicht für: - handgefertigte Abdeckungen und Aufsätze; - Roste/Deckel als Teil vorgefertigter Entwässerungsrinnen nach DIN EN 1433; - Dach- und Bodenabläufe in Gebäuden, wie in DIN EN 1253 (alle Teile) festgelegt, - Straßenkappen.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 119-05-01 AA "Entwässerungsgegenstände (CEN/TC 165/WG 4)" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 124:1994-08 .
Gegenüber DIN EN 124:1994-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde in sechs Teile aufgeteilt, wobei Teil 1 die allgemeinen Baugrundsätze, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren enthält und die Teile 2 bis 6 die Leistungsanforderungen an Abdeckungen und Aufsätze aus spezifischen Werkstoffen enthalten; b) Prüfverfahren wurden werkstoffbezogen ergänzt.