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Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 226/WG 4 "Anlagen zur Verkehrssteuerung" erstellt. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-10-24 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FGSV/FNL/FNF: Anlagen zur Verkehrssteuerung (Sp CEN/TC 226/WG 4)" zuständig.
DIN EN 12352:
Die Norm enthält Anforderungen für elektrisch betriebene Einrichtungen, die ein dauerndes oder regulär intermittierendes Licht einer einzelnen Farbe ausstrahlen, und die allein durch ihre Farbe und ihre Position zur Warnung verwendet werden, um Straßenbenutzer zu informieren oder zu leiten. Die Anforderungen betreffen die visuelle, bautechnische und ökologische Ausführung sowie die anzuwendenden Prüfverfahren.
DIN EN 12368:
Die Norm gilt nur für rote, gelbe und grüne Signallichter für den Straßenverkehr mit 200 mm und 300 mm Leuchtfelddurchmesser. Sie enthält Anforderungen an Sichtbarkeit, Konstruktion, Umweltverträglichkeit und die Prüfverfahren für Signalleuchten für Anlagen im Fußgänger- und Straßenverkehrsbereich.
Ortsveränderliche Signallichter sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12352:2000-04 , DIN 67527-2:1988-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12352:2024-08 .
Gegenüber DIN EN 12352:2000 und DIN 67527-2:1988-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitte für die Erstprüfung, die werkseigene Produktionskontrolle und der Anhang ZA für die CE-Kennzeichunung ergänzt; b) Norm insgesamt redaktionell überarbeitet.