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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Container-/Paletten-Hubfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Es berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Dieses Dokument gilt für: Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit einer Plattform; Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit zwei Plattformen; Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transporter (selbstfahrend); Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transfer-Plattform (schleppbar). Beispiele für einige der unterschiedlichen Bauarten von Hubfahrzeugen sind in Anhang B aufgeführt. Dieses Dokument enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen. Lärm und Schwingungen werden in EN 1915-4 und EN 1915-3 behandelt. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrzeug und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Container-/Paletten-Hubfahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor dieses Dokument durch CEN veröffentlicht wurde. Bestimmte Maßeinheiten sind in Zoll und Pfund (in Klammern) hinter den entsprechenden metrischen Werten angegeben, da die abzufertigenden Container/Paletten nach dem Zoll-Pfund-System bemessen werden. Dieses Dokument (DIN EN 12312-9:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt - Bodengeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12312-9:2009-08 .
Gegenüber DIN EN 12312-9:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1:2009 wurde aufgenommen; b) die Einleitung wurde aktualisiert; c) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; d) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; e) drei Begriffe und Definitionen wurden hinzugefügt, einer wurde gelöscht; f) die Liste der Gefährdungen wurde Anhang A hinzugefügt, was eine neue Nummerierung der folgenden Unterabschnitte notwendig machte; g) die Unterabschnitte 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 wurden geändert; h) 5.5, Zugang, wurde eingefügt, was eine neue Nummerierung der folgenden Unterabschnitte notwendig machte; i) 5.7 bis 5.10, 5.13 und 5.15 wurden geändert; j) 5.14, Absturzsicherungen, wurde eingefügt, was eine neue Nummerierung der folgenden Unterabschnitte notwendig machte; k) die Abschnitte 6, Benutzerinformation, und 7, Nachweis der Anforderungen, wurden geändert; l) Anhang B, Beispiele verschiedener Hubfahrzeuge, wurde gelöscht; m) Anhang C wurde geändert; n) Anhang D, Typische Kenngrößen zur Ladeausrüstung, wurde gelöscht; o) Anhang ZA, der sich auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG bezog, wurde durch Anhang ZA ersetzt, der sich auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezieht; p) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.