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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie einige Funktions- und Leistungsanforderungen für Wartungstreppen und -bühnen mit einer eingebauten Kraftquelle fest, die für Wartungszwecke bei allen üblicherweise im zivilen Luftverkehr eingesetzten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Bei der Festlegung der Mindestanforderungen wurde besonders darauf geachtet, Wartungstreppen und -bühnen in erster Linie sicher, ökonomisch und zweckdienlich zu gestalten. Abweichungen von den empfohlenen Anforderungen sollten nur dann erfolgen, wenn sorgfältige Prüfung, ausgiebige Untersuchungen, die Risikobeurteilung und längerer Probebetrieb stattgefunden und sich dadurch alternative Lösungen als anwendbar herausgestellt haben. Diese Europäische Norm ist eine Typ C-Norm entsprechend EN ISO 12100. Auf die betreffenden Maschinen und die behandelten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse wird im Anwendungsbereich dieses Dokumentes hingewiesen. Wenn die Festlegungen in dieser Typ C-Norm von Festlegungen in Typ A- oder Typ B-Normen abweichen, haben die Festlegungen dieser Typ C-Norm Vorrang gegenüber den Festlegungen der anderen Normen für Maschinen, die den Anforderungen dieser Typ C-Norm entsprechend entworfen und gebaut wurden. Abweichungen von Anforderungen fallen nicht unter die von dieser Norm gegebene Annahme der Konformität. Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Wartungstreppen und -bühnen bei vorgesehener Verwendung, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Maschinen sind entsprechend konstruktiv ausgelegt, um als Luftfahrt-Bodengeräte mit der vorgesehenen Verwendung, das Luftfahrzeug im Freien auf dem Vorfeld zu bedienen, eingesetzt zu werden. Sie können auch in Hangars verwendet werden. Die Verwendung dieser Geräte für Einsätze, die nicht im Zusammenhang mit dem Luftfahrzeug stehen, ist nicht als vorgesehene Verwendung festgelegt. Aufgrund der guten Betriebsbedingungen auf dem Vorfeld wurden Abweichungen von einigen Abschnitten von EN 280 als annehmbar erachtet. Diese Europäische Norm gilt für: a) selbstfahrende, feststehende oder einstellbare, Wartungstreppen und -hubbühnen; b) schleppbare Wartungstreppen und -bühnen, die mit kraftbetriebenen Einrichtungen, zum Beispiel zur Höhenanpassung, Abstützung, ausgerüstet sind, die für Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen einschließlich des Zugangs zum Luftfahrzeug bestimmt sind. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Wartungsdocks, die fest installiert oder nur für den Andockvorgang beweglich sind; b) Bodengeräte, die speziell vorgesehen sind, mit einem Flüssigkeitssystem für die Enteisung oder den Vereisungsschutz von Luftfahrzeugen gebaut und ausgerüstet zu werden; c) fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB), die an Flughäfen für andere Zwecke als die Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden, zum Beispiel für Gebäude und Anlagen (siehe EN 280). Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm- und Vibration verursacht werden. Dieser europäische Norm-Entwurf behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12312-8:2009-08 .
Gegenüber DIN EN 12312-8:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Änderung A1:2009 wurde eingearbeitet; b) Änderung des Titels zur Aufnahme von "Servicetreppen"; c) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert und enthält jetzt eine Klassifizierung; d) der Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; e) die Begriffe wurden aktualisiert, dabei wurde 3.1 Wartungstreppen gestrichen; f) die Liste der Gefährdungen wurde in den normativen Anhang A verschoben; g) der Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen, wurde vollständig überarbeitet; h) der Abschnitt 6, Benutzerinformation, wurde aktualisiert; i) der Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen, wurde vollständig überarbeitet; j) der informative Anhang A, Beispiele typischer Wartungstreppen und -bühnen, wurde gestrichen und durch den normativen Anhang A, Liste der Gefährdungen, ersetzt; k) der normative Anhang B, Zusätzliche Treppen an den Wartungsbühnen, wurde hinzugefügt; l) der informative Anhang C, Belastungsbegrenzung, wurde hinzugefügt; m) der auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG Bezug nehmende Anhang ZA wurde durch Anhang ZA ersetzt, der auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Bezug nimmt; n) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.