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Dieser Teil von EN 12312 stellt bei Anwendung in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 die Anforderungen an Gepäck- und Geräteschlepper bereit. Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei der Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Gepäck- und Geräteschleppern auftreten können, wenn diese ihrer Bestimmung nach verwendet werden und wenn der Hersteller oder sein Beauftragter einen möglichen Missbrauch voraussehen kann. Es berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Dieses Dokument gilt für Gepäck- und Geräteschlepper mit Eigenantrieb und Fahrerplatz. Es gilt nicht für mitgängergeführte Geräte. Dieses Dokument ist vorgesehen als Ersatz für DIN EN 12312-15:2009-08. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12312-15:2009-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12312-15:2023-02 .
Gegenüber DIN EN 12312-15:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1:2009 wurde eingearbeitet; b) die Einleitung wurde bezüglich der Abweichung von vorgeschlagenen Kriterien überarbeitet; c) der Anwendungsbereich wurde überarbeitet, um vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch abzudecken; d) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; e) neue Definitionen für Ganzkörperschwingungen, Sitzübertragungsfaktor SEAT, Kategorien, Rückhaltesystem, SIP (Sitzindexpunkt, en: seat index point) und Zustimmungseinrichtungen/Totmannschalter wurden hinzugefügt; f) Liste der Gefährdungen wurde überarbeitet, um Gefährdungen durch Verkehr und Instandsetzung auszuschließen, und in den informativen Anhang A überführt; g) 5.1, Allgemeine Anforderungen, wurde zur Aufnahme der Berechnung der Standsicherheits- und Festigkeitsberechnungen und der Betriebsanforderungen vor Ort geändert; h) 5.2, Fahrerplatz, wurde vollständig überarbeitet und Rückhaltesysteme/Sicherheitsgurte wurden hinzugefügt; i) in 5.3, Führerhaus, wurden die Anforderungen in Bezug auf den Einlass von Emissionen klargestellt; j) 5.4, Sitze, wurde geändert und enthält nun weitere Anforderungen an Sitze und eine Tabelle, die bei der Auswahl der Sitze helfen kann; k) 5.5, Steuerungen, Befehls- und Anzeigeeinrichtungen, wurde geändert und enthält nun eine detailliertere Klarstellung der Leerlaufdrehzahl und des Einsatzes von Totmannschaltern; l) 5.6, Zusätzliche Bedienplätze, wurde in Bezug auf Steuerungen aktualisiert und enthält nun Festlegungen für Verriegelungssysteme; m) 5.7, Fahrgestell und Aufbau, wurde in Bezug auf die Anforderungen an Treibstofftanks und zur Klarstellung der Anordnung der Räder innerhalb der Konturen des Fahrzeugs geändert; n) 5.9, Schwingungen, 5.10, Standsicherheit, und 5.11, Optionen, wurden hinzugefügt; o) 6.2, Zusätzliche Kennzeichnung, wurde zur Aufnahme einer Toleranz für die Masse der Batterie und zur Kennzeichnung des Fahrerplatzes aktualisiert; p) 6.3 wurde zur Aufnahme der Anweisungen für ein laterales Rückhaltesystem und eine Erklärung der Werte für Abgasemissionen und Ganzkörperschwingungen aktualisiert; q) Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen, wurde aktualisiert und enthält nun eine Prüfung mit Kipp-Plattform; r) informativer Anhang A, Beispiele typischer Gepäck- und Geräteschlepper, wurde entfernt und durch Anhang A, Liste der Gefährdungen, ersetzt; s) normativer Anhang C, Minimaler Freiraum für Fahrerplatz bei sitzender Arbeitsposition, wurde in Anhang B verlegt und in Freiraum am Fahrerplatz umbenannt; t) informativer Anhang D, Beispiele für Anhängevorrichtungen, wurde in informativen Anhang C, Ganzkörperschwingungen, umgeändert; u) informativer Anhang D, Empfehlungen für Rückhaltesysteme/Zugangstore, wurde hinzugefügt; v) der auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG Bezug nehmende Anhang ZA wurde durch Anhang ZA ersetzt, der auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Bezug nimmt; w) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.