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Norm [AKTUELL]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 12198-3:2002 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Durch die vorliegende Europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungs-Entwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, wird in die bestehende Norm ein neuer Europäischer Anhang ZB aufgenommen, der den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ab 29. Dezember 2009 gültigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufzeigt. Darüber hinaus wird der Bezug zur derzeit noch gültigen EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG im Anhang ZA konkretisiert. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 12198-3:2002 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Der vorliegende Änderungs-Entwurf wurde seitens der CEN/TC 114/AHG 1 "Neue Maschinenrichtlinie" (Sekretariat: DIN) vorgelegt. Die nationale Spiegelung dieses Änderungsentwurfs obliegt dem Arbeitsausschuss "Strahlung" (NA 095-01-05 AA) des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12198-3:2003-04 .
Gegenüber DIN EN 12198-3:2003-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der französische Titel (Hauptelement) wurde korrigiert. b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.