Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen an die Konstruktion und den Bau von Zwischengärschränken mit sich bewegenden Taschenträgern fest, die in der Nahrungsmittelindustrie, in Bäckereien, Konditoreien et cetera zum Einsatz kommen, um dem Teig eine Ruhezeit zwischen den Teil- und Formvorgängen zu geben. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Abwracken von Zwischengärschränken mit sich bewegenden Taschenträgern auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Die signifikanten Gefährdungen, die durch diese Norm abgedeckt sind, sind mechanische (Scheren, Fangen, Schneiden/Abschneiden, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische und solche, die durch das Einatmen von Mehlstaub und durch mangelnde Hygiene hervorgerufen werden. Gefährdung durch Geräusche wird für Zwischengärschränke nicht als signifikant betrachtet. Dies bedeutet aber nicht, dass der Hersteller der Maschine davon befreit ist, diese Geräusche zu reduzieren und eine Angabe über sie abzugeben. Dafür werden im Anhang B Regeln für die Geräuschmessung angegeben. Folgende Maschinen sind ausgenommen: Gärkammern; Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklungsphase beim Hersteller sind. Diese Europäische Norm gilt nicht für Zwischengärschränke mit sich bewegenden Taschenträgern, die vor ihrem Erscheinen als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12043:2000+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 12043:2000 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12043:2001-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12043:2015-02 .
Gegenüber der DIN EN 12043:2001-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.