Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen für Karussells fest, die zur dauerhaften Installation zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.
Wenn die Hauptspielfunktion nicht die Drehbewegung ist, können die maßgebenden Anforderungen in diesem Teil der EN 1176 wie jeweils angemessen angewendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für motorgetriebene Karussells, Karussells auf Rummelplätzen oder Lauftrommeln.
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Dieses Dokument (EN 1176 5:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport und Freizeitgerät (NASport).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1176-5 Berichtigung 1:2008-12 , DIN EN 1176-5:2008-08 .
Gegenüber DIN EN 1176-5:2008-08 und DIN EN 1176-5 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument deckt Geräte aller Größen ab, deren Hauptfunktion eine Drehbewegung ist; b) zur Verbesserung der Lesbarkeit werden Informationen in Tabelle 1 dargestellt; c) Anforderungen an Fangstellen gelten für alle Öffnungen unabhängig von deren Höhen; d) Benutzerstellen werden mit einem Ring zur Prüfung von Vorsprüngen geprüft; e) typspezifische Änderungen: - eine Anforderung an die größtmögliche Neigung der Achse wird nur an Karussells vom Typ B gestellt; - bezüglich der Rundheit der Kante des Karussellbodens ist eine Grenzabweichung zulässig; - Anforderungen an schüsselförmige Karussells wurden hinzugefügt; - Anforderungen an freistehende Karussells mit einem Durchmesser von weniger als 500 mm wurden hinzugefügt; f) Änderungen bezüglich der Gestaltung: Für Karussells vom Typ C wird eine Gestaltungsempfehlung gegeben; g) es ist zulässig, dass sich die Aufprallflächen von Karussells vom Typ D und vom Typ F mit anderen Aufprallflächen überschneiden.