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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Rutschen fest, die dauerhaft installiert für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Das Ziel ist, dem Nutzer Schutz gegen mögliche Gefährdungen bei der Nutzung des Gerätes zu bieten. Sofern die Hauptspielfunktion nicht Rutschen ist, dürfen die entsprechenden Anforderungen in diesem Teil der EN 1176, soweit zutreffend, angewendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für Wasserrutschen, Rollenbahnen oder Rutschanlagen, die mit Hilfsgeräten, wie zum Beispiel Matten oder Schlitten, benutzt werden. Dieses Dokument gilt nicht für geneigte Flächen, die den Benutzer nicht umschließen und führen, zum Beispiel Treppengeländer (geneigte parallele Stangen). Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 1176-2:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Rutschen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1176-3 Berichtigung 1:2008-12 , DIN EN 1176-3:2008-08 .
Gegenüber DIN EN 1176-3:2008-08 und DIN EN 1176-3 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition einer Wellenrutsche gestrichen; b) Bild für die Darstellung der Position von Teilen einer Rutsche (siehe Bild 2) überarbeitet; c) freie Fallhöhe, wenn das Einsitzteil leicht zugänglich ist, sofern keine Sicherungselement vorhanden ist, reduziert; d) größte Länge des ersten geraden Rutschteils und des zweiten Rutschteils nach einer Biegung (4.4.1 und Anhang B) spezifiziert; e) Tabelle 1 überarbeitet; f) Aufprallfläche von Typ 1, wenn das Rutschteil höchstens 1500 mm beträgt, reduziert; g) Bild 5 überarbeitet; h) Beginn des Freiraums auf einer Rutsche spezifiziert; i) A-Abweichung für Rumänien hinzugefügt; j) Teile der Normenreihe EN 1176 sprachlich aneinander angepasst; k) redaktionell an die derzeit geltenden Gestaltungsrichtlinien angepasst.