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Dieser Teil der EN 1176 legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für spezielle Spielplatzgeräte sind in nachfolgenden Teilen dieser Norm festgelegt. Dieser Teil der EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte für alle Kinder. Er wurde in voller Anerkennung der Notwendigkeit von Aufsicht für Kleinkinder und weniger geschickte oder leistungsfähige Kinder erstellt Der Zweck dieses Teils der EN 1176 besteht darin, ein geeignetes Sicherheitsniveau beim Spielen in, an oder um Spielplatzgeräte herum sicherzustellen und gleichzeitig Aktivitäten und Eigenschaften zu fördern, die bekanntermaßen den Kindern nützen, da sie wertvolle Erfahrungen liefern, die sie in die Lage versetzen, Situationen außerhalb der Spielplätze zu bewältigen. Dieser Teil der EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte, die für einzelne und gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Er gilt auch für Geräte und Elemente, die als Spielplatzgeräte aufgestellt wurden, obwohl sie nicht als solche hergestellt sind, schließt aber die Geräte aus, die nach EN 71 und der Spielzeug Richtlinie als Spielzeug definiert sind. Er gilt nicht für Abenteuerspielplätze, mit Ausnahme von dort befindlichen Geräten kommerziellen Ursprungs. Abenteuerspielplätze sind eingezäunte, gesicherte Spielplätze, die entsprechend den pädagogischen Grundsätzen betrieben und personell ausgestattet sind; sie fördern die Entwicklung von Kindern und sind oft mit selbst gebauten Geräten ausgestattet. Dieser Teil der EN 1176 legt diejenigen Anforderungen fest, die das Kind vor Gefahren schützen, die es möglicherweise nicht voraussehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder in einer Art benutzt, die vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Nutzung von Elektrizität bei Spielplatzgeräten, entweder als Spielaktivität oder als Bewegungskraft, befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Die Nutzer werden auf die Europäischen und jeweiligen nationalen Normen und Vorschriften hingewiesen, die bei der Nutzung von Elektrizität einzuhalten sind. Spielgeräte, die sich im Wasser befinden und bei denen Wasser als stoßdämpfender Boden angesehen werden kann, werden in dieser Norm nicht vollständig behandelt. Solche nassen Umgebungen bergen zusätzliche Risiken. Das Risiko der Aussetzung exzessiver UV-Strahlung wird in dieser Norm nicht behandelt. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 1176-1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Spielplatzgeräten, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Aufgrund der Gesetzgebung ist im Anhang I für Deutschland eine nationale Abweichung aufgeführt. In Bezugnahme auf die in 5.2 "Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach der Installation des stoßdämpfenden Bodens" enthaltenen Anforderungen, findet der Nationale Anhang NA "Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach der Installation des stoßdämpfenden Bodens" anstatt Anhang H in Deutschland als nationale Regelung Anwendung. Für fest eingebaute Spielplatzgeräte und Spielplatzböden in öffentlichen Bereichen in Deutschland ist im Rahmen der Inklusion (Zugehörigkeit) das Behinderten Gleichstellungsgesetz (BGG) sowie die UN-Behindertenrecht-Konvention (2009) anzuwenden und zu beachten. Barrierefreiheit ist somit eine Grundvoraussetzung für Inklusion. Entsprechende Planungshinweise und Maßnahmen zur Sinnes- und Bewegungsförderung sind in DIN 18034, Spielplätze und Freiräume zum Spielen, Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb, enthalten. Technische Anforderungen für öffentliche fest installierte Spielplatzgeräte zur Förderung von Nutzern mit besonderen Fähigkeiten sind in DIN 33942, Barrierefreie Spielplatzgeräte, enthalten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1176-1 Berichtigung 1:2008-10 , DIN EN 1176-1 Berichtigung 2:2008-12 , DIN EN 1176-1:2008-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1176-1:2024-05 .
Gegenüber DIN EN 1176-1:2008-08, DIN EN 1176-1 Berichtigung 1:2008-10 und DIN EN 1176-1 Berichtigung 2:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisungen auf CEN/TR 16467:2013, CEN/TR 16598:2014, CEN/TR 16396:2012, CEN/TR 16879:2016 hinzugefügt; b) Anwendungsbereich angepasst, um Verweisung auf Standortgebundenheit einzuschließen sowie Verweisung auf Elektrizität, Wasser und UV-Strahlung hinzuzufügen; c) Definition von "leicht zugänglich" spezifiziert (Begriff 3.25); d) neue Definitionen für "stoßdämpfenden Boden", "angemessenes Maß an Stoßdämpfung", "erzwungene Bewegung", "Sprunggerät", "Sprungfläche", "Einmastgerät", "Inspektion nach der Installation", "Rutschstange" und "Tunnel" hinzugefügt; e) Abschnitt 4.2.4.1 an Bild 8 angeglichen; f) in Abschnitten 4.2.4.3 und 4.2.4.4 Einzelheiten zur Messung von 500 mm-Öffnung hinzugefügt; g) Abschnitt 4.2.7.1 neuer Satz zur Verweisung auf Abschnitt 4.2.7.2 hinzugefügt; h) Bild 13 geändert, um die Bewegungsrichtung darzustellen; i) in Abschnitt 4.2.8.1 Querverweis auf Tabelle 2 hinzugefügt; j) Tabelle 2 geändert, um die Unterschiede zwischen der Fallhöhe beim Klettern und Hängen zu verdeutlichen; k) Bild 14 geändert, um zwei Typen von Netzstrukturen bei Fallhöhen-Beispielen mit einzubeziehen; l) Abschnitt 4.2.8.2.5 für Erläuterung zur überschneidenden Fallhöhe hinzugefügt; m) Abschnitt 4.2.8.5.2 und Tabelle 4 überarbeitet, um sie an die Änderungen von EN 1177 anzugleichen; n) Abschnitt 4.2.9.5 komplett überarbeitet, um die Anforderungen an leicht zugängliche Geräte zu spezifizieren; o) in Abschnitt 4.2.12.2 eine Verweisung zur Nutzung des Prüfkörpers E aufgenommen; p) neuen Abschnitt 4.2.16 für Anforderungen an Sprunganlagen hinzugefügt; q) Abschnitte 5.2 und Anhang H, die sich auf den stoßdämpfenden Boden beziehen, hinzugefügt; r) Abschnitt 6.2 geändert, um weitere Informationen über stoßdämpfenden Boden zu geben; s) in A.2.2 sind Anmerkungen 1 und 2 nun als Teil der Anforderungen mit einbezogen; t) D.4.2, letzter Absatz enthält nun eine zusätzliche Prüfanforderung für Öffnungen hinter Öffnungen; u) neue Prüfung in D.5 und neues Bild D.13 zur Prüfung von Kettenöffnungen hinzugefügt; v) neues Bild D.12 hinzugefügt, um Anwendung von Fingerprüfkörpern in Prüfsituationen darzustellen; w) neue Prüfung in D.6 für Sprunggeräte; x) neuen Anhang F "Abbildung der Berechnung der freien Fallhöhe" hinzugefügt, um die freie Fallhöhe grafisch zu veranschaulichen; y) neuen Anhang G "Veranschaulichung des Siebverfahrens" hinzugefügt, um die Ergebnisse des Siebverfahrens und die Sieblinie grafisch zu veranschaulichen; z) Anhang I "A-Abweichungen" aktualisiert; aa) neuen Nationalen Anhang NA "Verfahren zur Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach dem Einbau des stoßdämpfenden Bodens" anstatt des neuen Anhangs H hinzugefügt; bb) Teile der Normenreihe EN 1176 sprachlich aneinander angepasst; cc) redaktionell an die derzeit geltenden Gestaltungsregeln angepasst.