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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Krippen (einschließlich Wiegen, Hängekrippen und Beistellbetten) für den häuslichen und nicht häuslichen Gebrauch fest. Die Anforderungen gelten für Krippen mit einer maximalen Innenlänge des Krippenbodens von 900 mm, welche als Schlafplatz für Kleinkinder vorgesehen sind, bis diese in der Lage sind, eigenständig zu sitzen oder sich auf ihre Hände und Knie hochzuziehen oder hochzudrücken. Dieses Dokument gilt nicht für elektrische Sicherheit oder Krippen, welche für medizinische Zwecke oder in Krankenhäusern eingesetzt werden. Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1130-1:1996-07 und DIN EN 1130-2:1996-07 und stellt eine Zusammenfassung der beiden Teile dar. Die Dokumentenstruktur wurde hin zu einem risikobasierten Ansatz geändert. Zudem wurden die Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996 aktualisiert sowie Anforderungen und Prüfverfahren für hängende Babybettchen und Beistellbettchen hinzugefügt. Außerdem wurden Anforderungen bezüglich chemischer und thermischer Gefährdung in das Dokument aufgenommen. Darüber hinaus wurde der Anhang A, der die Begründungen für die einzelnen sicherheitstechnischen Anforderungen enthält, ebenfalls in das Dokument aufgenommen. A-Abweichungen bezüglich Gefährdungen durch Entflammbarkeit wurden für Italien und das Vereinigte Königreich mit Anhang B hinzugefügt. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 207 "Möbel" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-05-13 AA "Anforderungen an Kindermöbel" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1130-1:1996-07 , DIN EN 1130-2:1996-07 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1130 Berichtigung 1:2021-03 .
Gegenüber DIN EN 1130-1:1996-07 und DIN EN 1130-2:1996-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Dokumentenaufbaus hin zu einem gefährdungsbasierten Ansatz; b) Aufnahme der Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996; c) Aktualisierung der Prüfverfahren aus EN 1130-2:1996; d) Aufnahme der Anforderungen und Prüfverfahren für Hängekrippen und Beistellbetten; e) Aufnahme der Anforderungen bezüglich chemischer und thermischer Gefährdungen; f) Aufnahme einer Begründung in Anhang A; g) Aufnahme eines Anhang B mit A-Abweichungen bezüglich Gefährdungen durch Entflammbarkeit.