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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt grundlegende Leitlinien für das Verhüten von Explosionen und für den Schutz vor Explosionsauswirkungen durch Maßnahmen bei der Konzeption und Ausführung von Geräten und Schutzsystemen fest. Sie dient dem Erkennen und Beurteilen von gefährlichen Situationen, die zu Explosionen führen können, und beschreibt geeignete Planungs- und Fertigungsmaßnahmen, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen. Die hierzu notwendigen Schritte sind das Erkennen von Gefährdungen, das Beurteilen des Risikos, das Beseitigen oder Verringern des Risikos und die Information des Benutzers.
Die Norm gilt für alle Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Solche Bereiche können vorkommen, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden oder von den Geräten und Schutzsystemen selbst freigesetzt werden.
Die Norm gilt nicht für den Explosionsschutz im Bergbau. Dieses Gebiet wird im Teil 2 der Normenreihe DIN EN 1127 behandelt.
In verschiedenen Anhängen dieser Norm werden, unter anderem, Informationen zur Beziehung zwischen Kategorien und Zonen aus der Sicht des Geräteherstellers und zum Vermeiden wirksamer Zündquellen mittels zusätzlicher Messeinrichtungen angegeben sowie ein Stichwortverzeichnis und Literaturhinweise aufgeführt.
Die Neuausgabe der Norm wurde notwendig, um die im Abschnitt 3 enthaltenen Definitionen an die Terminologie-Norm DIN EN 13237 und an die EG-Richtlinien 94/9/EG (ATEX-Richtlinie), 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) und 2006/42/EG (neue Maschinenrichtlinie) anzupassen.
Die Europäische Norm wurde von der CEN/TC 305/WG 4 "Terminologie und Methodik" (Sekretariat: DIN) erstellt. Für Deutschland war der Arbeitsausschuss NA 095-02-06 AA "Terminologie, Methodik" des NASG an der Bearbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1127-1:1997-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1127-1:2011-10 , DIN EN 1127-1:2019-10 .
Gegenüber DIN EN 1127-1:1997-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe im Abschnitt 3 an die Definitionen in DIN EN 13237 und in den zugehörigen EG-Richtlinien angepasst; b) die Abschnitte 6.3.2 und 6.3.3 in neuen informativen Anhang B "Einteilung der Zonen für Gase/Dämpfe und für Stäube" aufgenommen; c) Abschnitt "Literaturhinweise" aufgenommen; d) gesamtes Dokument redaktionell überarbeitet und dabei alle Verweisungen aktualisiert.