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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt allgemeine Anforderungen an Konstruktion (Ausführung), Verhalten (Funktion) und an Werkstoffe für thermostatische Mischer, PN 10, (Mischer) fest und enthält Prüfverfahren für die Verifizierung des Verhaltens der Mischwassertemperatur an der Entnahmestelle unter 45 °C. Das schließt die Auswahl höherer Temperaturen nicht aus, sofern sie verfügbar sind. Werden diese Vorrichtungen für die Bereitstellung des Verbrühungsschutzes für Kinder, ältere und behinderte Personen eingesetzt, muss die Mischwassertemperatur auf eine geeignete Badetemperatur (Körpertemperatur etwa 38 °C) eingestellt werden, da bei Kindern die Gefahr besteht, sich bereits bei niedrigeren Temperaturen als Erwachsene zu verbrühen. Das macht jedoch nicht die Beaufsichtigung von Kleinkindern während des Badens überflüssig. Diese Norm gilt für die Verwendung an Sanitärausstattungsgegenständen in Küchen, Waschräumen (einschließlich aller Räume mit Sanitärarmaturen, zum Beispiel Toiletten) und Bädern unter den in Tabelle 1 festgelegten Bedingungen. Die vorliegende Norm behandelt die Verwendung von thermostatischen Mischern, die in Anlagen mit nur einer oder wenigen Entnahmestellen im häuslichen Bereich verwendet werden (zum Beispiel ein Mischer für Brause, Badewanne, Waschbecken und/oder Sitzwaschbecken). Ausgeschlossen sind jedoch thermostatische Mischer, die speziell für die Versorgung einer großen Anzahl von Entnahmestellen ausgelegt sind (zum Beispiel für die Verwendung in Reihenwaschanlagen). Die beschriebenen Prüfungen sind Typprüfungen (Laborprüfungen) und nicht als Prüfungen zur Qualitätskontrolle während der Herstellung vorgesehen. Dieses Dokument (EN 1111:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 164 "Wasserversorgung" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 003-02-01 AA "Sanitärarmaturen" im DIN-Normenausschuss Armaturen (NAA).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1111:1998-08 .
Gegenüber DIN EN 1111:1998-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einführung von Abschnitt 10 zum Schutz gegen Rückfließen; b) die Einführung von Abschnitt 11 zur Prüffolge; c) die Einführung von Abschnitt 13 zum Verhalten (Funktion); d) die Aktualisierung der Abschnitte über den Druckwiderstand, die Verdrehfestigkeit und die mechanische Dauerbeständigkeit; e) neue Anhänge A, B, C und D.