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Norm [AKTUELL]
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In dieser Norm wird ein Prüfverfahren beschrieben, mit dessen Hilfe Selbstreinigungsverhalten und Klassen für Beschichtungen auf Glas festgelegt werden können, die unter Nutzung von Sonne, Regen oder einer Kombination aus Sonne und Regen die Sauberkeit des Glases verbessern sollen. Die Norm gilt für beschichtetes Glas im Außenbereich von Gebäuden. Die Prüfung wurde zur Anwendung für Beschichtungen auf Glas entwickelt, die hydrophile oder photokatalytisch wirksame Funktionen für die Verbesserung der Sauberkeit des Glases nutzen. Das Prüfverfahren berücksichtigt nicht im Speziellen die Dauerhaftigkeit der Selbstreinigungsfunktion von Beschichtungen. Das Prüfverfahren wurde für die Durchführung an monolithischen Proben der Produkte entwickelt. Im Falle eines doppelt beschichteten Produkts (das heißt ein Glas, das eine selbstreinigende Beschichtung auf der einen Seite und eine andere Beschichtung auf der anderen Seite aufweist), wäre es erforderlich, das entsprechende Glas mit ausschließlich der selbstreinigenden Beschichtung auf der einen Seite zu beschaffen (oder die Beschichtung auf der Rückseite durch Polieren zu entfernen, vorausgesetzt, dass die selbstreinigende Beschichtung auf der gegenüberliegenden Seite dabei nicht beschädigt wird). Ist das nicht möglich, sollte auf der Beschichtung auf der Rückseite ein zusätzlicher Schutz aufgebracht werden (zum Beispiel ein Schutzfilm mit elektrostatischer oder gering haftender Aufladung oder durch die Montage einer Doppelverglasung). Bei getöntem Glas und Absorptionsschichten (eine selbstreinigende Beschichtung oder Doppelbeschichtungen) kann sich die Strahlenabsorption auf die Trübungsmessungen auswirken. Die Prüfung muss mit Klarglas durchgeführt werden und bei getöntem Glas und Absorptionsschichten muss eine Extrapolation vorgenommen werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-29 AA "Glas im Bauwesen (SpA zu CEN/TC 129 und ISO/TC 160; SpA zu CEN/TC 129/WG 1, CEN/TC 129/WG 2, CEN/TC 129/WG 3, CEN/TC 129/WG 5, CEN/TC 129/WG 6, CEN/TC 129/WG 7, CEN/TC 129/WG 8, CEN/TC 129/WG 9, CEN/TC 129/WG 10, CEN/TC 129/WG 12, CEN/TC 129/WG 13, CEN/TC 129/WG 14, CEN/TC 129/WG 15, CEN/TC 129/WG 17, CEN/TC 129/WG 18, CEN/TC 129/WG 19, ISO/TC 160/SC 1, ISO/TC 160/SC 1/WG 1, ISO/TC 160/SC 1/WG 2, ISO/TC 160/SC 1/WG 3, ISO/TC 160/SC 1/WG 5, ISO/TC 160/SC 1/WG 6, ISO/TC 160/SC 1/WG 7, ISO/TC 160/SC 1/WG 8, ISO/TC 160/SC 1/WG 9, ISO/TC 160/SC 2, ISO/TC 160/SC 2/WG 1, ISO/TC 160/SC 2/WG 2, ISO/TC 160/SC 2/WG 3, ISO/TC 160/SC 2/WG 5, ISO/TC 160/SC 2/WG 6, ISO/TC 160/SC 2/WG 7)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.