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Norm [AKTUELL]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Teile 6 bis 9 und 11 der Reihe von Normen EN 1093 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende Neuausgaben ergänzen die Vorgängernormen jeweils um eine europäische Änderung A1, durch die der Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ab 29. Dezember 2009 anzuwendenden EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufzeigt wird.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Europäische Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Europäischen Normen davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der jeweils gültigen Fassung der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser von der AHG "Neue Maschinenrichtlinie" des CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" (Sekretariat: DIN) in Bezug auf die erforderliche Änderungen vorbereiteten Neuausgaben wurden vom Arbeitskreis "Stoffemittierende Maschinen" (NA 095-03-01-02 AK) des Arbeitsausschusses "Messstrategien und Anforderungen an Messverfahren" im NASG wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1093-6:1998-11 .
Gegenüber DIN EN 1093-6:1998-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung des bisherigen informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG; b) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG; c) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ab 29.12.2009 anzuwendenden EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.