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Norm [AKTUELL]
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Helme haben den Zweck, die Gefahr einer Verletzung des Schädels und der Kopfteile, die vom Helm umgeben sind, zu verringern. Der Schutz, der durch einen Helm gegeben ist, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Dabei kann das Tragen eines Helms leider nicht immer einen tödlichen Unfall oder längere Invalidität verhindern. Ein Teil der Aufprallenergie wird durch den Helm gedämpft, indem die Kraft des Schlags, dem der Kopf ausgesetzt ist, gemindert wird. Die Helmkonstruktion kann bei der Dämpfung dieser Energie beschädigt werden und jeder Helm, der einem kräftigen Schlag ausgesetzt war, sollte ausgetauscht werden, auch wenn kein Schaden sichtbar ist. Um die volle Funktionstauglichkeit zu erreichen und einen festen Halt auf dem Kopf sicherzustellen, sollte der Helm so eng sitzen, wie es der Tragekomfort noch erlaubt. Während des Gebrauchs ist es wichtig, dass der Helm fest am Kopf sitzt und vorhandene Kinnriemen ständig fest gespannt sind.
Obwohl die Erfahrungen mit der bestehenden Norm für alpine Skiläufer sehr gut sind, wurde es immer deutlicher, dass Bedarf an einer alternativen Norm besteht, die die Anforderungen der Skiläufer und Snowboarder, die mehr Belüftung und besseres Hören wünschen, erfüllen kann. Daraus ergaben sich zwei Klassen von Helmen: Klasse A und Klasse B. Verglichen mit Klasse B schützt Klasse A einen größeren Bereich des Kopfs und bietet eine höhere Durchdringungsfestigkeit.
Die Norm legt Mindestanforderungen an die Funktionstauglichkeit und Prüfverfahren für Helme fest, die von alpinen Skiläufern und Benutzern von Snowboards, einschließlich Kindern und Wettkampfteilnehmern, getragen werden. Die Anforderungen und Prüfverfahren betreffen die Konstruktion, einschließlich des Sichtfeldes, der Stoßdämpfung, der Durchdringungsfestigkeit und der Trageeinrichtung. Bei der Festlegung der Anforderungen wurde von zwei Schutzklassen (Klassen A und B) ausgegangen. Die Norm enthält auch Anforderungen an die Kennzeichnung und die Herstellerinformation.
Die Europäische Norm EN 1077:2007 wurde von der CEN/TC 158/WG 9 "Helme für alpine Skiläufer" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-02 AA "Sportschutzhelme" im NASport.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1077:1996-05 .
Gegenüber DIN EN 1077:1996-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf Snowboarder erweitert; b) bei Anforderungen an den geschützten Bereich und dem entsprechenden Prüfbereich zwei Klassen eingeführt; c) Anforderungen neuesten Erkenntnissen angepasst; d) im Abschnitt "Prüfung" auf die jeweiligen Prüfverfahren der Normenreihe EN 13087 verwiesen; e) Anforderungen an die Herstellerinformation erweitert; f) redaktionell unter Beachtung neuester europäischer Gestaltungsregeln überarbeitet.