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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument (EN 1073-1:2016+AC:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-03 AA "Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) bei DIN. Das Dokument enthält die Korrekturen aus der europäischen Berichtigung AC:2016. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für Schutzkleidung fest, die von einer unabhängigen Luftzufuhr aus einer nicht kontaminierten Quelle belüftet wird und den Körper sowie das Atemwegssystem des Trägers gegen feste Partikel einschließlich radioaktiver Kontamination schützt. Diese Art der Schutzkleidung kann mit einer Notatemluftversorgung ausgestattet sein. Diese Europäische Norm gilt nicht zum Schutz gegen ionisierende Strahlen und nicht zum Schutz von Patienten gegen Kontamination durch radioaktive Substanzen bei diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1073-1:1998-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1073-1:2018-10 .
Gegenüber DIN EN 1073-1:1998 02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels und des Anwendungsbereiches; b) Verweisung auf CEN/TR 15419 zu Schutz vor Flüssigkeiten, Gasen oder Chemikalien; c) die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; d) die erforderlichen Leistungsstufen für die mechanische Beständigkeit der Materialien wurde in wieder verwendbar/einmalige Verwendung unterteilt; e) die Anzahl der zu prüfenden Proben wurde präzisiert; f) Festlegung des minimalen und maximalen Luftvolumenstroms; g) Hinzufügen einer Notfallfluchtmaske; h) Hinzufügen der Anordnung der Drucksonde für die Prüfung "Druck im Anzug"; i) Es wurde ein normativer Anhang A zur Prüfung des Widerstands gegen Entzündung aufgenommen; j) Hinzufügen der Punkte für die Probenahme beim Prüfverfahren der nach innen gerichteten Leckage in Anhang B. k) Einarbeitung des europäischen Änderungsvermekrs und der Tabelle 1 aus der Berichtigung.