Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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((ACHTUNG!)) Dieser Text gilt für DIN EN 1060-1, -2 und -3. Die Normen sollen als Paket herausgegeben werden. Die vorgenannten Normen konkretisieren in Verbindung mit den jeweils bisher geltenden Europäischen Normen die einschlägigen Anforderungen der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte. Die Normen aktualisieren die bisher geltenden Europäischen Normen, indem im Anhang ZA die einschlägigen Anforderungen der EG-Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 93/42/EG des Rates über Medizinprodukte (ABl. Nr. L 247 vom 21.9.2007, S. 21) berücksichtigt wurden. Alle drei Normenteile beinhalten neben den Änderungen im Anhang ZA auch konkrete Anforderungen an den Hersteller. So muss der Hersteller das Datum der Ausgabe oder der letzten Überarbeitung der Gebrauchsanweisung sowie den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten, wenn der Hersteller keinen Firmensitz in der Gemeinschaft hat, angeben. Die übrigen Festlegungen der bisher geltenden Europäischen Normen werden nicht berührt. Im CEN war das Europäische Gremium CEN/TC 205 "Nicht-aktive Medizinprodukte" zuständig. Für diese Norm ist das Gremium NA 027-02-14 AA "Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1060-3:2006-11 .
Gegenüber DIN EN 1060-3:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel der Normativen Verweisungen aktualisiert; b) in Abschnitt 3 Verweis auf Begriffe nach EN 60601-1:2006 aufgenommen; c) in 7.7.2 Anforderung an die Lesebarkeit von Ziffern nach Abschnitt 6 der EN 60601-1:1990 durch EN 60601-1:2006 ersetzt; d) in 7.10 die Anforderung an Alarmsignale nach EN 475 durch die Anforderungen nach EN 60601-1-8 ersetzt; e) in 9.2 den einleitenden Satz geändert: 9.2 von EN 1060-1 gilt mit den folgenden Ergänzungen:; f) Anpassung des Anhang ZA an die einschlägigen Anforderungen der EG-Richtlinie 2007/47/EWG.