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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 133 "Kupfer und Kupferlegierungen" ausgearbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. National ist der Arbeitsausschuss NA 066-02-03 AA "Kupferrohre (Installation und Industrie)" im FNNE zuständig.
Die Norm legt Anforderungen, die Probeentnahme, Prüfverfahren und die Lieferbedingungen für die vorgenannten Rohre fest. Sie gilt für nahtlose Rundrohre aus Kupfer mit einem Außendurchmesser von 6 mm bis 267 mm für
Die Norm wurde im Rahmen zweier Mandate erarbeitet, die die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Bauprodukte-Richtlinie (BPR) 89/106/EWG und der EG-Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EG.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1057:1996-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1057:2010-06 .
Gegenüber DIN EN 1057:1996-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: (gleichlautend mit dem Änderungsvermerk aus dem europäischen Vorwort dieses Dokumentes) a) Harmonisierung der Norm mit der Bauproduktenrichtlinie (BPR) und der Druckgeräterichtlinie (DGRL); b) Einführung von zwei neuen Begriffen: "bleibend gekennzeichnet" und "dauerhaft gekennzeichnet"; c) Neufassung der Definitionen für Löten, Hartlöten und mittlere Durchmesser; d) Einführung von fünf neuen Punkten in Abschnitt 5 Bestellangaben in Bezug auf Möglichkeiten zu Prüfungen und Dokumenten; e) Einführung von vier neuen Merkmalen in Abschnitt 6 Werkstoffmerkmale, die Kupferwerkstoffen eigen sind und die nicht geprüft werden müssen, auf Grund des Harmonisierungsvorgangs mit der BPR; f) Änderung der Tabelle 3 - Genormte Maße; g) Vereinfachung von Tabelle 6 - Quantitative und qualitative Festlegungen für Kohlenstoffrückstände: Streichung der Berücksichtigung des Restkohlenstoffs und des potenziellen Kohlenstoffs und Anwendung der Grenzwerte für den Gesamtkohlenstoff; h) Hinzufügen des Textes von Abschnitt 8 Bewertung der Konformität auf Grund des Harmonisierungsvorgangs mit der BPR; i) für dauerhafte und bleibende Kennzeichnungen, Festlegung ihrer Anwendbarkeit in 12.1 Kennzeichnung; j) Änderung der Tabelle in Anhang A, Einführung von neuen Durchmessern und Dicken; k) Einführung der Anhänge ZA und ZB auf Grund des Harmonisierungsvorgangs mit der BPR und der DGRL.