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Norm [AKTUELL]
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Auf Grundlage der Prüfbedingungen nach diesem Dokument werden Brände zur reproduzierbaren Ermittlung des Feuerwiderstandes von Datensicherungsschränken und Disketteneinsätzen verschiedener Güteklassen simuliert. Die in dieser Europäischen Norm definierten Grenzwerte für die maximalen Temperaturerhöhungen für die Güteklassen S 60 P/S 120 P (150 K), S 60 D/S 120 D (50 K) und S 60 DIS/S 120 DIS (30 K) für Datensicherungsschränke und DI 60 P/DIS (30 K) und DI 120 P/DIS (30 K) für Disketteneinsätze bei einer Anfangstemperatur von (21 ± 1) °C sowie für die maximale relative Luftfeuchte (85 %) für die Güteklassen D und DIS beziehen sich auf die relativ kurzen Belastungen durch hohe Temperaturen während einer Brandprüfung. Nach der Brandprüfung müssen die Kriterien weitere 24 Stunden lang eingehalten werden. Zusätzlich zur 60- beziehungsweise 120-Minuten-Prüfung im Brandraum wird eine Stoßprüfung durchgeführt. Bei der Stoßprüfung wird der Probekörper von einer Höhe 9,15 m während der Brandbeanspruchung fallen gelassen. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 263 "Sichere Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Datenträgern" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1047-1:2019. Gegenüber der DIN EN 1047-1:2006-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Typprüfungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein Prüfen der mittleren Größen in der Feuerwiderstandsprüfung keine zusätzlichen qualitativen Vorteile bringt. Diese Version der Norm verlangt daher das Prüfen des höchsten und kleinsten Modelles (siehe 5.1.1.1 und Anhang C); b) bei der Feuerstoß- und Sturzprüfung ist die Anzahl der Prüfungen nun davon abhängig, ob ein Sockel benutzt wird (siehe 3.5, 5.1.1.2.1, 5.1.1.2.2, 5.3 und 6.4.4); c) durch die gewonnene prüftechnische Erfahrung seit der Publikation der EN 1047-1 konnte herausgefunden werden, dass die Tiefe des Probekörpers nicht so kritisch ist wie dessen Breite. Daher wurde die Toleranz der Tiefe von ± 15 % auf ± 20 % geändert; d) neue Abschnitte sind hinzugefügt worden, um zu erklären, für welche technischen Baureihen die Ergebnisse der Typprüfung nutzbar sind, siehe 5.1, 5.2, Abschnitt 9 und Anhang C; e) eine Anforderung bezüglich der Materialdicke der Probekörper im Vergleich zu dessen technischer Dokumentation wurde hinzugefügt (5.3); die fotografische Dokumentation muss nun Bilder vom inneren des Probekörpers enthalten (6.4.4); f) die Verweise wurden aktualisiert; g) Definition 3.3 ist dem Stand der Technik angepasst worden; h) Tabelle 1 wurde korrigiert; i) redaktionelle Änderungen in 4.2, 5.2, 6.1 und 6.2.2 wurden eingepflegt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Datensicherungsschränken und Disketteneinsätzen waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1047-1:2006-01 .
Gegenüber der DIN EN 1047-1:2006-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Typprüfungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein Prüfen der mittleren Größen in der Feuerwiderstandsprüfung keine zusätzlichen qualitativen Vorteile bringt. Diese Version der Norm verlangt daher das Prüfen des höchsten und kleinsten Modelles (siehe 5.1.1.1 und Anhang C); b) bei der Feuerstoß- und Sturzprüfung ist die Anzahl der Prüfungen nun davon abhängig, ob ein Sockel benutzt wird (siehe 3.5, 5.1.1.2.1, 5.1.1.2.2, 5.3 und 6.4.4); c) durch die gewonnene prüftechnische Erfahrung seit der Publikation der EN 1047-1 konnte herausgefunden werden, dass die Tiefe des Probekörpers nicht so kritisch ist wie dessen Breite. Daher wurde die Toleranz der Tiefe von ± 15 % auf ± 20 % geändert; d) neue Abschnitte sind hinzugefügt worden, um zu erklären, für welche technische Baureihen die Ergebnisse der Typprüfung nutzbar sind, siehe 5.1, 5.2, Abschnitt 9 und Anhang C; e) eine Anforderung bzgl. der Materialdicke der Probekörper im Vergleich zu dessen technischer Dokumentation wurde hinzugefügt (5.3); die fotografische Dokumentation muss nun Bilder vom inneren des Probekörpers enthalten (6.4.4); f) die Verweisungen wurden aktualisiert; g) Definition 3.3 ist dem Stand der Technik angepasst worden; h) Tabelle 1 wurde korrigiert; i) redaktionelle Änderungen in 4.2, 5.2, 6.1 und 6.2.2 wurden eingepflegt.