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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur mikroskopischen Kennzeichnung von nichtmetallischen endogenen Einschlüssen unter Verwendung von Richtreihenbildern fest.
Das Verfahren gilt nicht für Teilchen mit einer Länge oder einem Durchmesser kleiner als 3,0 µm oder einer Breite kleiner als 2,0 µm. Sofern in einer Produktnorm oder durch Vereinbarung zwischen den Beteiligten für spezielle Produkte festgelegt, können Einschlüsse mit einer Breite kleiner als 2,0 µm ausschließlich nach ihrer Länge bewertet werden. Einschlüsse, deren Maße die in Tabelle 2 angegebenen oberen Grenzen überschreiten, werden als zugehörig zur größten Klasse gewertet und gesondert mit ihren tatsächlichen Maßen aufgezeichnet.
Es wird vorausgesetzt, falls Teilchen gestreckt sind oder falls zeilenförmige Anordnungen von Teilchen auftreten diese parallel zueinander liegen. Andere Anordnungen werden durch diese Norm nicht berücksichtigt. Diese Europäische Norm gilt für Proben mit mikroskopischen Agglomerationen unter der Annahme einer makroskopisch regellosen Verteilung.
Aus den mit den hier beschriebenen Verfahren erzielten Messwerten kann eine Auswertung nach anderen Normen abgeleitet werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Automatenstähle.
Dieses Dokument (EN 10247:2017) wurde vom Technischen Komitee ECISS/TC 101 "Prüfverfahren für Stahl (andere als chemische Analysen)" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 062-01-31 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NMP/FES: Metallographische Prüfverfahren" im Fachbereich Metalle des DIN-Normenausschusses Materialprüfung (NMP) wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10247:2007-07 .
Gegenüber DIN EN 10247:2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Grenze für das Verhältnis zwischen Länge und Breite von globularen Einschlüssen wurde von 1,3 auf 3 geändert (Anhang I); b) eindeutigere Definition der den Bildreihen zugrunde gelegten mathematischen Grundsätze; c) zahlreiche numerische Änderungen in Tabelle 2 und Bild 11; d) Auswertungsregeln wurden geändert (3.1.2, Abschnitt 4, Anhang A und Anhang B); e) Umgestaltung der Formblätter zur Auswertung und zum Aufzeichnen für vereinfachte Handhabung (Anhänge K, L und M).