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Norm [AKTUELL]
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In der Norm sind die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen festgelegt, die dem Besteller in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen bei der Bestellung für die Lieferung von allen metallischen Erzeugnissen, wie z. B. Blechen, Feinblechen, Stangen, Schmiedestücken, Gussstücken, nahtlosen und geschweißten Rohren, zur Verfügung gestellt werden können, unabhängig von der Art der Herstellung.
Ein ausführlicher Beitrag zu dieser Norm ist den DIN-Mitteilungen 11 - 2004, S. 44 bis 47, zu entnehmen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10204:1995-08 .
Gegenüber DIN EN 10204:1995-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung neuer Begriffe "Hersteller", "Händler" und "Erzeugnisspezifikation". b) Verringerung der Anzahl der Prüfbescheinigungen; Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ersetzt 3.1.B der früheren Ausgabe; Abnahmeprüfzeugnis 3.2 ersetzt 3.1.A, 3.1.C und 3.2. der früheren Ausgabe. c) Änderung der Bezeichnung "Sachverständiger" in "Abnahmebeauftragter".