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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Anforderungen an Verpackungsblecherzeugnisse in Form von Tafeln oder von Coils fest. Verpackungsblecherzeugnisse sind einfach kaltgewalzte oder doppeltreduzierte weiche Stähle, die entweder elektrolytisch verzinnt (Weißblech) oder elektrolytisch spezialverchromt (ECCS) oder (ECCS-RC) sind. Einfach kaltgewalzte Verpackungsblecherzeugnisse werden in Nenndicken von 0,16 mm bis 0,49 mm in Stufen von 0,005 mm geliefert. Doppeltreduzierte Verpackungsblecherzeugnisse werden in Nenndicken von 0,12 mm bis 0,29 mm in Stufen von 0,005 mm geliefert. Für diese Norm ist das Gremium NA 021-00-02 AA "Verpackungsblech" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10202:2001-07 .
Gegenüber DIN EN 10202:2001-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) Überarbeitung der Definition von elektrolytisch verchromtem Stahl mit der Hinzufügung des Symbols ECCS-RC, das die Verwendung eines dreiwertigen Verfahrens erlaubt; c) Umformulierung von Abschnitt 5 mit der Aufteilung in Pflichtangaben (5.1) und Optionen (5.2); d) Änderung von Abschnitt 6 mit der Neuformulierung von 6.1 und der Hinzufügung von 6.2 und 6.3 über Glühen bzw. Endbearbeitung; e) Tabelle 1 wurde aktualisiert; f) wesentliche Änderungen von Abschnitt 6.4 über Passivierung; g) Hinzufügung eines neuen Unterabschnitts 6.6 über Ungänzen, der 6.6.1 und 6.6.2 für Coils bzw. Tafeln enthält; h) wesentliche Änderungen des Abschnitts 7 über Beschichtungen, einschließlich Änderungen in Tabelle 2, Tabelle 3 und Tabelle 4; i) wesentliche Änderungen des Abschnitts 8 über mechanische Eigenschaften mit der Hinzufügung von Spannungs-Dehnungs-Kurven für chargenweise und kontinuierlich geglühtes Material, einer Kurve zur Darstellung der Plateauhöhe für kontinuierlich geglühtes Material und Spannungs-Dehnungs-Kurven zur Bestimmung der Streckgrenze einiger kontinuierlich geglühter Sorten; j) Streichung der Werte für die Zugfestigkeit aus der Tabelle 5 und Überführung in den informativen Anhang J; k) Änderung des Abschnitts 9.4.6 über das Prüfverfahren für die Mittenwelligkeit; l) Änderungen in der Reihenfolge der Anhänge; m) neuer Anhang I über die Bedingungen des Zugversuchs im Schiedsfall; n) Streichung des Anhangs mit den bisherigen Bezeichnungen und des Anhangs mit Beispielen zu Stahlsorten und chemischen Zusammensetzungen.