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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument, das zusammen mit EN 1009-1:2020 anzuwenden ist, legt die Sicherheitsanforderungen und ihre Überprüfung für die Auslegung und Konstruktion von Klassiermaschinen (Siebmaschinen) zur mechanischen Aufbereitung im Sinne von Abbau, Recycling und Aufbereitung von Mineralien und Nebenprodukten nach Definition in 3.1 fest. Zusätzlich legt es fest, welche Informationstypen zu sicheren Arbeitspraktiken (einschließlich Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Wenn Anforderungen dieses Dokuments von in EN 1009-1:2020 genannten abweichen, haben die Anforderungen dieses Dokuments Vorrang vor den Anforderungen von EN 1009-1:2020 für Maschinen, die nach den Anforderungen dieses Dokuments konstruiert und gebaut wurden. Dieses Dokument befasst sich zusammen mit EN 1009-1:2020 mit allen signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignissen, die für Klassiermaschinen gelten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Anhang C). Dieses Dokument behandelt nicht: - Konstruktion in Verbindung mit Straßenverkehrsvorschriften; - Gefährdungen, die durch den Gebrauch der Maschinen in explosionsgefährdeter Umgebung, die Aufbereitung explosiver Materialien und durch Risiken in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit entstehen; - spezifische Gefährdungen in Verbindung mit mobilen Maschinen. EN ISO 13766-1 und EN ISO 13766-2 legen Prüfverfahren und Abnahmekriterien zur Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit für alle Arten mobiler Baumaschinen fest. prEN 1009-6 "Spezifische Anforderungen für mobile und semi-mobile Anlagen" ist in Vorbereitung, um spezifische Anforderungen (zum Beispiel Beweglichkeit, Bremsen, Zugang, häufiger Transport) einschließlich Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen an mobile und semi-mobile Anlagen abzudecken. Dies bedeutet, dass mobile Maschinen nicht behandelt werden, solange EN 1009-6 nicht von CEN veröffentlicht wurde. Dieses Dokument gilt nicht für Klassiermaschinen (Siebmaschinen), die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-09 AA "Zerkleinerungs- und Siebmaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Klassiermaschinen (Siebmaschinen)" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Dieses Dokument (EN 1009-4:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird.