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Norm [AKTUELL]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Normen EN 1005-3:2002 und EN 1005-4:2005 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegenden europäischen Änderungen A1 ergänzen die Europäischen Normen EN 1005-3:2002 und EN 1005-4:2005 um einen Europäischen Anhang, der den Zusammenhang zwischen diesen Europäischen Normen und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Europäische Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderungen A1 in Verbindung mit den bisher geltenden Normen EN 1005-3:2002 und EN 1005-4:2005 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Technische Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderungen A1 wurden vom Gemeinschaftsausschuss "Anthropometrie und Biomechanik" (NA 023-00-03 GA) des NAErg wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1005-3:2002-05 .
Gegenüber DIN EN 1005-3:2002-05 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 1005-3:2002 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.