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Norm [AKTUELL]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 1005-2:2003 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende künftige europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungsentwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, ergänzt die Europäische Norm EN 1005-2:2003 um einen Europäischen Anhang, der den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 1005-2:2003 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderung A1 wurden vom Arbeitsausschuss "Anthropometrie und Biomechanik" (NA 023-00-03 AA) des NAErg wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1005-2:2003-09 .
Gegenüber DIN EN 1005-2:2003-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 1005-2:2003 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.