Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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a) Zusammenfassung der Normen und redaktionelle Überarbeitung. b) Verweisungen auf Kurznamen nach EU 27-74 gestrichen. c) Entfall des Symbols O für Offshore-Stähle (siehe 7.3(a)(1)). d) Festlegungen für Maschinenbaustähle dahingehend erweitert, dass auch für Stahlguss und für Stahlsorten mit Anforderungen an die Kerbschlagarbeit entsprechende Kurznamen gebildet werden können (siehe 7.3(a)(4)). e) Stähle für oder in Form von Schienen werden nicht nach der Mindestzugfestigkeit, sondern nach der Mindesthärte bezeichnet (siehe 7.3 (d)). f) Bei kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus höherfesten Stählen zum Kaltumformen 3 weitere Zusatzsymbole in Gruppe 1 aufgenommen (siehe 7.3(e)). g) Festlegungen für Verpackungsblech und -band völlig umgestellt (siehe 7.3(g)). h) Für pulvermetallurgisch hergestellte Werkzeugstähle und Schnellarbeitsstähle Hauptsymbol PM aufgenommen (siehe 7.4.3 und 7.4.4). i) Bei legierten Stählen mit einem mittleren Gehalt mindestens eines Legierungselementes 5 % Möglichkeit gegeben, für ein den Stahl charakterisierendes Element, dessen Gehalt im Bereich von 0,20 % bis 1,0 % liegt, das chemische Symbol und den mittleren Gehalt des Legierungselementes anzugeben (siehe 7.4.3). j) Als Symbol für besondere Anforderungen +CH (mit Kernhärtbarkeit) aufgenommen (siehe Tabelle 1). k) In Tabelle 2 das Symbol +AR (Aluminium-walzplattiert) gestrichen. l) In Tabelle 3 Symbole +CPnnn (kaltverfestigt auf eine 0,2 %-Dehngrenze von mindestens nnn MPa) und +SR (spannungsarmgeglüht) aufgenommen.