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Norm [AKTUELL]
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Stähle der Normenreihe EN 10025 werden im Hochbau, Tiefbau, Brücken-, Fahrzeug- und Maschinenbau verwendet und gelten als allgemeine Baustähle. Trotz Einschränkungen für die wetterfesten und vergüteten Baustähle ist das gemeinsame Kennzeichen der allgemeinen Baustähle ihre Schweißeignung, die Schweißkonstruktionen ermöglichen, wie sie in den vorstehend angeführten Verwendungsbereichen vorkommen. Sie werden im warmgeformten Zustand, nach Normalglühen, nach thermomechanischem Walzen und nach Vergüten eingesetzt. Baustähle (mit Ausnahme der wetterfesten Baustähle) sind auf Anforderung geeignet zum Schmelztauchverzinken, womit eine jahrzehntelange Korrosionsbeständigkeit auch bei Außeneinsatz erreicht werden kann. Allgemeine Baustähle sind darüber hinaus im normalgeglühten/normalisierend gewalzten Zustand warmumformbar. Das Konzept der EN 10025-2 bis -6 ist gegenüber der Vorgängerausgabe dieser Norm insofern verändert worden, als nun die Normenteile 2 bis 6 vollständige Lieferbedingungen einschließlich der Vorbereitung der Probenabschnitte und Proben, der Prüfverfahren, der Kennzeichnung und Verpackung sind. Falls die Baustähle entsprechend ihrem primären Einsatzzweck für konstruktive Zwecke verwendet werden, ist zusätzlich die EN 10025-1 zu beachten, damit die gesetzlichen Vorgaben aufgrund der Bauproduktenverordnung (CPR) erfüllt werden. Die EN 10025-2 bis -6 umfassen die technischen Lieferbedingungen mit dem Teil 2 für unlegierte Stähle, Teil 3 für normalgeglühte/normalisierend gewalzte Stähle, Teil 4 für thermomechanisch gewalzte Stähle, Teil 5 für wetterfeste Stähle und Teil 6 für vergütete Stähle mit höherer Streckgrenze. Für diese Normenreihe ist das Gremium NA 021-00-04-01 UA "Stähle für den Stahlbau" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10025-3:2005-02 .
Gegenüber DIN EN 10025-3:2005-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Teil 3 ist jetzt eine eigenständige Norm zu Technischen Lieferbedingungen einschließlich der Vorbereitung der Probenabschnitte und Proben, der Prüfverfahren, der Kennzeichnung, der Verpackungen und der Bilder; b) für Anwendungen, die der CPR unterliegen, muss diese Norm zusammen mit Teil 1 verwendet werden; c) Anforderungen an nicht definierte Elemente wurden in 7.2.1 und 7.2.2 hinzugefügt; d) die Option 33 wurde hinzugefügt, die Optionen 3 wurde zu Option 24 und Option 9 wurde gelöscht; e) der Si-Anteil in 7.2.4 wurde geändert; f) der Abschnitt 7.4.3 zum Schmelztauchverzinken wurde überarbeitet; g) die Legende zu Bild A.1 wurde geändert; h) Anhang B bezüglich der entsprechenden EURONORMEN wurde gelöscht; i) Verweisung aktualisiert und Norm redaktionell überarbeitet.