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Norm [AKTUELL]
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Die Norm ist für Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit einem oder mehreren Verdampfungsbrennern mit oder ohne Ölbehälter und Schornsteinanschluss anzuwenden, die zur Beheizung eines einzelnen Raums im häuslichen Bereich verwendet werden und entweder einen Förderdruckbegrenzer oder einen Verbrennungsluftbegrenzer nach 3.13 und eine Nennwärmeleistung von nicht mehr als 15 kW haben. Diese Norm gilt auch für Ölheizöfen, die mit einem ventilatorunterstützten Brenner ausgerüstet sind.
Die Norm DIN EN 1 gilt für Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit einem oder mehreren Verdampfungsbrennern mit oder ohne Ölbehälter und Schornsteinanschluss, die zur Beheizung eines einzelnen Raums im häuslichen Bereich verwendet werden und entweder einen Förderdruckbegrenzer oder einen Verbrennungsluftbegrenzer nach Abschnitt 3.13 und eine Nennwärmeleistung von nicht mehr als 15 kW haben. Sie ist auch auf Ölheizöfen anwendbar, die mit einem ventilatorunterstützten Brenner ausgerüstet sind. Sie gilt nicht für Einbaugeräte, Ölheizöfen, die mit einem Ölzerstäubungsbrenner ausgerüstet sind und Ölheizöfen mit Wasser führenden Bauteilen bzw. Ölheizöfen, die an ein Wassersystem angeschlossen sind. Die Heizöfen sind entsprechend der im Bestimmungsland üblichen Brennstoffart zu betreiben, entweder mit Heizöl mit einer kinematischen Viskosität von höchstens 6,0 qmm/s bei 20 °C oder mit Kerosin mit einem Flammpunkt von mindestens 40 °C.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1:1998-07 .
Gegenüber DIN EN 1:1998-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1 eingearbeitet; b) Ergänzung der Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie, Beschreibung der Messungen für Gesamtkohlenwasserstoffe und Stickoxide (NOx); Korrektur der Prüfanordnung und anpassung der Sicherheitsanforderungen an den Stand der Technik.