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Die Berichtigung 1 zu DIN 8375 wurde notwendig, weil in Tabelle 2 beim Nenndurchmesser d2 = 14,5 die MK-Größe 1, Morsekegelschaft B nach DIN 228-1 zugeordnet war. Die Gesamtlänge l1 und die Spannutlänge l2 ergeben sich aus den Zuordnungen nach DIN 345. Für den Nenndurchmesser d2 ergibt sich daraus die MK-Größe 2. Dadurch ändern sich auch die Gesamt- und die Spannutlänge auf 212 x 114 mm statt 189 x 108 mm.
Die Berichtigung 1 zu DIN 8375 wurde vom Arbeitsausschuss NA 121-01-01 AA (bisherige Kurzbezeichnung FWS A 1.1) "Spiralbohrer aus Schnellarbeitsstahl und Schneiden aus Hartmetall, Zentrierbohrer" im FWS erstellt.