Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [AKTUELL]
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Kettenräder nach dieser Norm dienen zur Kraftübertragung mit Rollenketten nach DIN ISO 606 in Kettentrieben nach DIN ISO 10823 und besitzen eine Zahnform nach DIN ISO 606. Die in der DIN ISO 606 vorgegebene Zahnform wird erreicht, wenn Wälzwerkzeuge entsprechend der Norm DIN 8197 verwendet werden. Für eine Einzelfertigung von Kettenrädern können auch Profilfräser nach der Norm DIN 8198 zum Einsatz kommen. Als Zähnezahlen wurden 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 38, 57 und 76 berücksichtigt, denn mit diesen Zähnezahlen kann ein großer Übersetzungsbereich abgedeckt werden. Werden zur Realisierung von anderen Übersetzungen andere Zähnezahlen benötigt, so können die Nabenabmessungen und die Vorbohrungen durch Interpolation festgelegt werden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-34-35 AA "Stahlgelenkketten" im Fachbereich "Antriebstechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Kettenrädern waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8192 Berichtigung 1:2006-11 , DIN 8192:1987-03 .
Gegenüber DIN 8192:1987-03 und DIN 8192 Berichtigung 1:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die zurückgezogenen DIN Normen wurden durch die jeweiligen DIN ISO Normen ersetzt. DIN 8187 durch DIN ISO 606 DIN 8195 durch DIN ISO 10823 DIN 8196-1 durch DIN ISO 606 b) Kettenräder für Einfach-, Zweifach- und Dreifachketten der ISO Nummern 35, 40, 50, 60, 80, 100, 120 wurden neu mit aufgenommen um der Marktbedeutung dieser Ketten gerecht zu werden. c) Die Zähnezahlen 95 und 114 werden nicht mehr aufgeführt, da in der Praxis wenig nachgefragt. d) Die Zähnezahlen 11, 13 und 15 wurden neu in die Norm aufgenommen, da häufig nachgefragt. e) Für den Kopfkreisdurchmesser da wird als Rechenvorschrift das arithmetische Mittel aus den nach DIN ISO 606 errechneten Kopfkreisdurchmessern damin und damax zu Grunde gelegt. f) Für die Vorbohrung wird auf die Angabe eines maximalen Durchmessers verzichtet, da diese Festlegung von dem verantwortlichen Konstrukteur des Systems auf der Basis der mechanischen Antriebsdaten getroffen wird. g) Für das Zahnbreitenprofil werden die Vorgaben gemäß DIN ISO 606 berücksichtigt. Der in DIN ISO 606 angegebene, aber dort nicht spezifizierte Zahnfasenradius ra wurde gemäß der zurückgezogenen DIN 8196-1:1987-03 festgelegt. h) Kettenräder für Ketten der B-Reihe und der ANSI-Reihe nach DIN ISO 606 mit gleicher Teilung und gleicher Zähnezahl haben identische Bohrungsdurchmesser db, Nabenaußendurchmesser dn und Nabenlänge l.