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Norm [AKTUELL]
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Zum Equipment eines jeden Schiffes gehören die Ankerketten mit dem dazugehörigen Anker.
Die Dimensionierung der Ankerketten für seegehende Schiffe erfolgt im Regelfall nach den Vorschriften der jeweiligen anerkannten Klassifikationsgesellschaft.
In Tabellen sind unter anderem die Bauart (Kette oder Stegkette), Länge, Werkstoffe und die geforderte Mindestfestigkeit sowie das dazugehörige Equipment der Einzelteile festgelegt (zum Beispiel Übergangsglieder, Endglieder, Verbindungsschäkel und so weiter).
Diese Norm dokumentiert Abhängigkeiten des Nenndurchmessers dN für verschiedene Einzelteile von Ankerstegketten.
Die Abhängigkeiten wurden in einer rechnerischen Tabelle als Gegenüberstellung zu den Nennmaßen dieser Einzelteile nach der ISO 1704:1991 dargestellt.
Eine wesentliche Abhängigkeit ist zum Beispiel der Nenndurchmesser des Übergangsgliedes, beträgt dieser das 1,1-fache der Nenndicke des Normalgliedes.
Die Abhängigkeiten des Nenndurchmessers wurden bis zur Nenngröße, dN 48 dargestellt.
Diese Angaben gelten im Regelfall für die Ankerketten des Gütegrades K3 und K4.
Für diese Norm ist der NA 132-01-05 AA "Heben, Schleppen, Ankern" zuständig.
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