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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt die Maße und Mindestbruchkräfte von Gallketten fest. Dieses Dokument ist anzuwenden für Lastketten oder für Antriebe mit geringen Leistungen bei niedrigen Kettengeschwindigkeiten. Gegenüber DIN 8150:1984-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Splinte nach DIN EN ISO 1234 aufgeführt statt nach DIN 94; b) in Tabelle 1 - Kettenhauptmaße, Bruchkraft, Messkraft, Gelenkfläche und Gewicht p = 100 Gelenkfläche von 22,95 in 22,40 geändert, p = 110 Gelenkfläche von 25,28 in 25,20 geändert; c) in Tabelle 2 - Maße der Endlasche A und der Endbolzen B und C p = 15 Splint-Nennmaß 2 × 20 in 2,5 × 20, p = 20 Splint- Nennmaß 2,5 × 20 in 3,2 × 20, p = 100 Splint- Nennmaß 10 × 90 in 13 × 90 geändert; d) in Tabelle 3 - Maße der Fangbolzen D und der Verbindungsbolzen mit Buchse E p = 15 Splint- Nennmaß 2 × 20 in 1 × 20, p = 20 Splint- Nennmaß 2 × 20 in 1,6 × 20, p = 25 Splint- Nennmaß 2,5 × 20 in 2 × 20, p = 30 Splint- Nennmaß 3,2 × 18 in 2,5 × 18, p = 40 Splint- Nennmaß 4 × 22 in 3,2 × 22, p = 110 Splint-Nennmaß 8 × 63 wurde spezifiziert und nicht das nach DIN EN ISO 1234 empfohlene Splint-Nennmaß 10 x 63, um die maximal zulässige Bolzenlänge einhalten zu können; e) Scheiben bis Nenngröße 56 nach DIN EN ISO 7089 aufgeführt statt nach DIN 125; f) Scheiben größer als Nenngröße 56 nach DIN EN ISO 887 aufgeführt statt nach DIN 125. Abweichend von dieser Regel wurde in Tabelle 3 für p = 70 die Scheibe 30 nach DIN EN ISO 887 festgelegt, um die maximale Laschenhöhe nicht zu überschreiten. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 060-34-35 AA "Stahlgelenkketten (SpA ISO/TC 100)" im Fachbereich "Antriebstechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) erarbeitet. Vertreter der Hersteller und Anwender von Stahlgelenkketten waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8150:1984-03 .
Gegenüber DIN 8150:1984-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Splinte nach DIN EN ISO 1234 aufgeführt statt nach DIN 94; b) in Tabelle 1 – Kettenhauptmaße, Bruchkraft, Messkraft, Gelenkfläche und Gewicht p = 100 Gelenkfläche von 22,95 in 22,40 geändert, p = 110 Gelenkfläche von 25,28 in 25,20 geändert; c) in Tabelle 2 – Maße der Endlasche A und der Endbolzen B und C p = 15 Splint-Nennmaß 2 × 20 in 2,5 × 20, p = 20 Splint-Nennmaß 2,5 × 20 in 3,2 × 20, p = 100 Splint-Nennmaß 10 × 90 in 13 × 90 geändert; d) in Tabelle 3 – Maße der Fangbolzen D und der Verbindungsbolzen mit Buchse E p = 15 Splint-Nennmaß 2 × 20 in 1 × 20, p = 20 Splint-Nennmaß 2 × 20 in 1,6 × 20, p = 25 Splint-Nennmaß 2,5 × 20 in 2 × 20, p = 30 Splint-Nennmaß 3,2 × 18 in 2,5 × 18, p = 40 Splint-Nennmaß 4 × 22 in 3,2 × 22, p = 110 Splint-Nennmaß 8 × 63 wurde spezifiziert und nicht das nach DIN EN ISO 1234 empfohlene Splint-Nennmaß 10 x 63, um die maximal zulässige Bolzenlänge einhalten zu können; e) Scheiben bis Nenngröße 56 nach DIN EN ISO 7089 aufgeführt statt nach DIN 125; f) Scheiben größer als Nenngröße 56 nach DIN EN ISO 887 aufgeführt statt nach DIN 125. Abweichend von dieser Regel wurde in Tabelle 3 für p = 70 die Scheibe 30 nach DIN EN ISO 887 festgelegt, um die maximale Laschenhöhe nicht zu überschreiten.