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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für das Berechnen neuer und für das Nachrechnen bestehender Brücken von Straßenfahrzeugwaagen, jedoch nicht von kombinierten Gleis-Straßenfahrzeugwaagen. Angaben zu Lastannahmen von Straßen- und Wegebrücken werden in DIN EN 1991-2:2010-12 gegeben. Diese Angaben gelten teilweise auch für Straßenfahrzeugwaagen im Rahmen der geplanten Verwendung - insbesondere das Lastmodell 1 (LM1). Es muss aber berücksichtigt werden, dass Brücken für Straßenfahrzeugwaagen nicht mit Brücken nach DIN EN 1991 gleichgestellt werden können. Straßenfahrzeugwaagen werden außerhalb der Hauptspur eingebaut und nur mit geringer Geschwindigkeit befahren. Es werden deshalb die in Kapitel 3 genannten Lastannahmen für die Auslegung verwendet. Als Sicherheit gegen Überbeanspruchung der Straßenfahrzeugwaagen ist eine entsprechende Beschilderung vorgesehen, welche a) die Höchstlast der Waage und b) die Geschwindigkeitsbeschränkung für das Befahren der Waagenbrücke angibt. Angepasst an die im Waagenbau gebräuchliche Angabe von Lasten und Gewichten in Masseneinheiten sowie in Übereinstimmung mit der StVZO, in deren § 34 Abs. 3 die Achslasten und zulässigen Gesamtgewichte ebenfalls in Masseneinheiten (t) angegeben sind, werden die Lasten (Radlasten, Achslasten, Gesamtlasten) in diesem Dokument in Masseneinheiten (t) aufgeführt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-37-01 AA "Wägetechnik" im Fachbereich "Wägetechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Waagen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8119:1971-12 .
Gegenüber DIN 8119:1971-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Norm an die gültigen Gestaltungsregeln.
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