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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gibt Richtwerte für Lochdurchmesser für gewindefurchende Schrauben nach DIN 7500-1 und DIN 267-30. Die Lochdurchmesser haben sich durch praktische Versuche bei Herstellern und Verbrauchern ergeben. Sie gelten als Richtwerte und sind verschiedenen Werkstoffen und Einschraublängen zugeordnet. Für Schrauben nach DIN 267-30 gelten die Lochdurchmesser lediglich für Aluminiumwerkstoffe. Auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Ausführungsformen bei gewindefurchenden Schrauben, deren Furchbereich in DIN 7500-1 und DIN 267-30 nur durch eine maximale Länge festgeschrieben ist, ist es zweckmäßig, besonders in der Massenfertigung die festgelegten Lochdurchmesser durch eigene Versuche zu überprüfen. Verfahren, die bei der Lochherstellung zu einer Verfestigung der Lochwand führen, zum Beispiel Stanzen, können größere Lochdurchmesser erfordern als die in dieser Norm aufgeführten Richtwerte. Dies kann auch für gegossene Löcher gelten (Gusshaut). Insbesondere bei gegossenen Kernlöchern ist eine individuelle Abstimmung der Schraubengeometrie, einschließlich des Furchbereiches, auf die Gusslochgestaltung erforderlich. Diese Norm gilt nicht für Löcher mit speziellen Formen, zum Beispiel dreieckig, achteckig. Für dieses Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 067-00-05 AA "Kleinschrauben und gewindeformende Schrauben" im DIN-Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 7500-2:1984-12 .
Gegenüber DIN 7500-2:1984-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Festlegungen für Kupferwerkstoffe gestrichen; c) Einschraublängen-Bereich in Tabelle 1 von 0,8 mm bis 1,8 mm, 2,2 mm und 3,2 mm gestrichen und bis 30 mm erweitert; d) Hinweis auf Internationale Patentklassifikation gestrichen.