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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In dieser Norm sind Maßnahmen zur Bekämpfung eines Befalls durch Holz zerstörende Pilze und Insekten bei verbautem Holz und Holzwerkstoffen festgelegt. Diese Maßnahmen schließen die Behandlung des Mauerwerks gegen den Echten Hausschwamm ein. Verbautes Holz im Sinne dieser Norm sind sowohl tragende als auch nicht tragende Bauteile. Die Norm gilt in Verbindung mit DIN 68800-1 bis DIN 68800-3. Ihre Anwendung auf andere Bereiche (wie Möbel, Einbauten, Kunstgegenstände und dergleichen) wird empfohlen. Bekämpfungsmaßnahmen gegen Termiten und Ameisen sind nicht Bestandteil dieser Norm. Diese Norm regelt nicht eventuell notwendige bauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Standsicherheit im Zusammenhang mit Bekämpfungsmaßnahmen. Gegenüber DIN 68800-4:1992-11 wurde der Abschnitt 3 "Begriffe" aufgenommen. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen werden Verfahren zur Regelsanierung und andere Verfahren unterschieden. Erstickend wirkende Gase zur Bekämpfung Holz zerstörender Insekten wurden aufgenommen und elektrophysikalische Verfahren gegen begrenzten Insektenbefall wurden als Verfahren außerhalb der Regelsanierung in Abschnitt 10 berücksichtigt. Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms wird als Verfahren außerhalb der Regelsanierung in Anhang E beschrieben. Festlegungen zur Gütesicherung wurden als Abschnitt 13 ergänzt und Beispiele für die dauerhafte Kennzeichnung nach verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen als Anhänge A bis D aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 042-03-04 AA "Bekämpfender Holzschutz" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 68800-4:1992-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 68800-4:2020-12 .
Gegenüber DIN 68800-4:1992-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3 "Begriffe" aufgenommen; b) Unterscheidung der Bekämpfungsmaßnahmen in Verfahren zur Regelsanierung und andere Verfahren; c) erstickend wirkende Gase zur Bekämpfung Holz zerstörender Insekten aufgenommen; d) elektrophysikalische Verfahren gegen begrenzten Insektenbefall als Verfahren außerhalb der Regelsanierung in Abschnitt 10 berücksichtigt; e) Heißluftverfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms als Verfahren außerhalb der Regelsanierung in Anhang E beschrieben; f) Festlegungen zur Gütesicherung als Abschnitt 13 ergänzt; g) Beispiele für die dauerhafte Kennzeichnung nach verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen als Anhänge A bis D aufgenommen.