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Norm [AKTUELL]
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Die Norm legt die Mindestanforderungen für die digitale Bildarchivierung in der medizinischen Radiologie fest. Dies schließt die Projektionsradiographie, Computertomographie, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Sonographie ein. Nach dieser Norm können nur Bilder, die dem DICOM-Standard genügen, archiviert werden. Andere Bildformate müssen zunächst in DICOM konvertiert werden, um nach dieser Norm archiviert zu werden. Die Norm gilt nicht für die digitale Bildspeicherung. Diese Norm stellt sicher, dass Bilder, die zur Befundung herangezogen werden können, archiviert und wiederhergestellt werden können. Neben Festlegungen für den Archivierungsprozess enthält sie wichtige Definitionen von Begriffen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Röntgenverordnung (RöV) besondere Bedeutung haben. Die Norm stellt eine vollständig revidierte und dem Stand der Technik angepasste Fassung der Norm aus dem Jahre 1998 dar und wird diese ersetzen. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-04 AA "Informationsverarbeitung" des NAR erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6878-1:1998-05 .
Gegenüber DIN 6878-1:1998-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) generelle Neufassung des Textes im Sinne der Anpassung an den Stand der Technik; b) generelle Berücksichtigung der Festlegungen des DICOM-Standards; c) Überarbeitung und wesentliche Ergänzung von Begriffsdefinitionen.