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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Magnetresonanzsysteme, die der verantwortlichen Organisation betriebsbereit übergeben worden sind. Sie legt Rahmenbedingungen für die Sicherheit beim Betrieb von Magnetresonanzsystemen (MR-Systemen) fest. Zum Betrieb zählen: - die Untersuchungen von Patienten; - Messungen an MR-Probanden; - Arbeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung; - Maßnahmen zur Qualitätssicherung; - Wartungsarbeiten; - Reinigungsarbeiten. Die Norm gibt Anwendern eine Hilfestellung zur Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb von Magnetresonanzsystemen, indem sie Inhalte von Unterweisungen und Arbeitsanweisungen definiert. Bei der Umsetzung dieser Inhalte wird die verantwortliche Organisation durch einen MR-Sicherheitsexperten beraten, dessen Aufgaben ebenfalls in dieser Norm definiert werden. Ziel ist der Schutz von zu schützenden Personen und Objekten. Der Schutz von Personen, die dem betrieblichen Arbeitsschutz unterliegen, fällt nicht unter diese Norm und ist im Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern geregelt. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-08 AA "Magnetresonanzverfahren" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6876:2014-05 .
Gegenüber DIN 6876:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begrenzung des Inhaltes der Norm auf Rahmenbedingungen für den Betrieb von MAGNETRESONANZSYSTEMEN ohne Festlegungen, die den Arbeitsschutz betreffen; b) Anpassung an die neuen Gestaltungsregeln für Normen; c) redaktionelle Änderungen.