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Norm [AKTUELL]
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In der Norm werden die Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen der Therapiesimulatoren behandelt, die eine diagnostische Röntgeneinrichtung verwenden, um ein therapeutisch genutztes Strahlenfeld zu simulieren.
Seit Januar 2000 werden mit der Veröffentlichung der Norm DIN EN 61168 (Strahlentherapiesimulatoren, Kennmerkmale) auch für Therapiesimulatoren Kennmerkmale definiert und die Hersteller dieser Geräte zur Durchführung von Typprüfungen verpflichtet. Damit wurde aber auch die Festlegung regelmäßiger Konstanzprüfungen nach Installation eines Simulators mit Abnahmeprüfung vor Ort sowie nach eventuell die Kennmerkmale beeinflussenden Reparaturen oder Änderungen dringend notwendig.
In der Norm DIN 6874-5 sind in tabellarischer Form für 17 Kennmerkmale die geforderten Konstanzprüfverfahren (unter Hinweis auf entsprechende Abschnitte in DIN EN 61168) mit Durchführungsrichtlinien genannt. Im Vordergrund stehen dabei Untersuchungen zur Übereinstimmung von Lichtfeld und simuliertem Strahlenfeld, zur Isozentrumsgenauigkeit, die Zuverlässigkeit verschiedener Anzeigeparameter und die Stabilität des Patiententischs. In der Norm werden für jede Prüfung die Einhaltung bestimmter Prüfbedingungen gefordert, die einzelnen Prüfmerkmale, deren Format international verbindlich ist, definiert und Mindest-Prüfhäufigkeiten festgelegt.
Bei jeder Konstanzprüfung sind die ermittelten Werte des Prüfmerkmals mit den zugehörigen Bezugswerten zu vergleichen, und es ist zu prüfen, ob die Interventionsschwelle überschritten ist. Die Interventionsschwelle, d. h. die maximal zulässige Abweichung des Wertes des Prüfmerkmals vom Bezugswert, muss von jedem Benutzer festgelegt werden, der die jeweils zulässigen Toleranzbereiche entsprechend den Erfordernissen der von ihm angewendeten, zu simulierenden Bestrahlungstechniken zu verantworten hat.
Der Anhang A enthält eine Übersicht der nach Prüfhäufigkeit geordneten Konstanzprüfungen, im Anhang B sind anhand von Abbildungen einige Mess- und Auswerteverfahren sowie spezielle Prüfkörper erläutert.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss 5 "Strahlentherapie" des NAR erstellt.