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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für die Durchführung von Abnahmeprüfungen nach § 16 der Röntgenverordnung (RöV) an Röntgeneinrichtungen für Mammographie. Sie gilt für Einrichtungen mit Bildaufzeichnung durch digitale Bildempfänger. Die Norm gilt nicht für die nachträgliche Digitalisierung von Filmbildern. Sie gilt ebenfalls nicht für mammographische Stereotaxie-Einrichtungen und spezielles Zubehör für Biopsie. Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 8. Januar 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, Anforderungen nach § 16 und dient im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz. Empfehlungen der "European Guidelines for Quality Assurance in Breast Cancer Screening and Diagnosis, 4th Edition, 2006" wurden übernommen, soweit nach den Grundsätzen der Normung möglich, nach dem Anwendungsbereich und Zweck dieser Norm angemessen und hinsichtlich des Prüfaufwandes vertretbar. Abweichungen von den "European Guidelines" in Form zusätzlicher Anforderungen und messtechnischer Vereinfachungen wurden mit dem Ziel der Beibehaltung des Qualitätsniveaus festgelegt. Die Norm ist teilweiser Ersatz der PAS 1054:2005-03 und ersetzt den Norm-Entwurf DIN 6868-152:2011-01 teilweise, sofern es Festlegungen zur Abnahmeprüfung von Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie betrifft. Aus dem Norm-Entwurf DIN 6868-152 wurden nur Festlegungen in diese Norm übernommen, die ausschließlich für Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie gelten. Festlegungen für Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie sind weiterhin in DIN 6868-152 enthalten. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-162:2022-01 .
Gegenüber PAS 1054:2005-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt der PAS in vorliegende Norm aufgenommen.