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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm beschreibt die Durchführung der Abnahmeprüfung nach § 16 der Röntgenverordnung (RöV) an Röntgeneinrichtungen zur dentalen digitalen Volumentomographie. Dies beinhaltet Röntgeneinrichtungen mit Bildverstärkersystemen und Flachdetektorsystemen. Sie gilt nicht für Geräte, die nach dem Prinzip der Tomosynthese arbeiten und das Abbildungsvolumen aus einer sehr geringen Anzahl von Projektionsaufnahmen und unvollständiger Winkelinformation (kleiner 180 Grad) erzeugen. In diesem Teil von DIN 6868 werden keine Ausgangswerte (Bezugswerte) für die Konstanzprüfung ermittelt. Dies bleibt einer künftigen Norm für die Konstanzprüfung vorbehalten. Die Verfahren zur Ermittlung der Ausgangswerte beruhen vorzugsweise auf nichtinvasiven Messungen, die mit geeigneten Prüfmitteln während oder nach Abschluss der Installation durchgeführt werden. Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 8. Januar 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, Anforderungen nach § 16 und dient im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz. Diese Norm wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-161:2022-01 .