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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm gilt für die Durchführung der Abnahme- und Konstanzprüfung von Teleradiologiesystemen, die für die Teleradiologie nach der Röntgenverordnung (RöV) genutzt werden. Es werden Kenngrößen und Prüfverfahren für die Qualitätssicherung der Übertragung von Bilddaten durch ein Teleradiologiesystem festgelegt. Dabei wird die Teleradiologiestrecke zwischen dem Ort, an dem der Datentransfer ausgelöst wird, bis zum Ort der Befundung betrachtet. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-04 AA "Informationsverarbeitung" des NAR erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-159:2009-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-159:2021-04 .
Gegenüber DIN 6868-159:2009-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe ergänzt (Teleradiologiestrecke); b) Aktualisierung der Prüfvoraussetzungen; c) redaktionelle Überarbeitung.